Kantone und Versicherer sollen einfacher untereinander kommu­nizieren

Auch der Bundesrat befürwortet einen einfacheren elektronischen Daten­austausch und hat jetzt die Vernehmlassung zur Gesetzes­änderung gestartet.

, 19. November 2021 um 06:00
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Mit einer Ausweitung des bisherigen Datenaustauschs zwischen Kantonen und Krankenversicherungen sollen administrative Erleichterungen geschaffen werden. Der Bundesrat habe die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) eröffnet, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.
Mit dem Entwurf zur KVG-Änderung werden 2 Motionen umgesetzt, die den zeitgemässen elektronischen Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern sowie weniger Bürokratie bei spezifischen Fällen wie der Wohnsitzfrage eingefordert hatten. Einbeziehen will man dabei auch im Ausland wohnhafte Versicherte.
In der Diskussion der Gesetzesänderung illustrierte der Berner Ständeratspräsident Hans Stöckli (SP) das Problem unter anderem so: «Zwischen den Einwohnergemeinden und den Krankenversicherern sieht das Gesetz keine erleichterten elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Versicherungspflicht vor. De iure müssten die Einwohnerdienste briefliche Einzelanfragen zuerst an die betreffenden Personen in ihrer Gemeinde und danach häufig an die Krankenversicherer richten, um die Einhaltung der Versicherungspflicht zu überprüfen. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, muss mit aufwendigen Verfügungen von Amtes wegen ein Krankenversicherer verfügt werden.»
Dass es auch anders geht, zeigt der Umgang mit den Prämienverbilligungen. Hier ist der Datenaustausch nach einem einheitlichen Standard bereits realisiert. Der Entwurf der Gesetzesänderung beruft sich deshalb auch auf das bestehende Modell zur Prämienverbilligung. Konkret sieht der «Entwurf die Einführung eines elektronischen Datenaustausches zwischen Kantonen und Versicherern in einem einheitlichen Verfahren vor».
Der Bundesrat betonte bei der Diskussion der Motionen, dass es bei der Einführung dieses Systems sehr wichtig sei, «an den Schutz der Interessen der Versicherten zu denken, insbesondere an den Datenschutz». Deshalb solle die mit der Einwohnerkontrolle beauftragte Stelle nur Zugang zu den Daten haben, die sie für ihre Arbeit benötigt, und nicht mehr. Und zudem müsse klar sein, dass «die Versicherungsverbände keine Organe der sozialen Krankenversicherung sind und daher keinen Zugang zu den persönlichen Daten der Versicherten haben und von diesem Datenaustausch ausgeschlossen werden sollten».
Wie nötig das ist, zeigte vor zwei Jahren ein Fall bei der Helsana Zusatzversicherungen. Damals entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Helsana Gruppe nicht einfach Daten der Grundversicherungen an eine Schwesterfirma weitergegeben dürfe.

  • Dieser Beitrag ist zuerst auf dem IT-Nachrichtenportal «Inside IT» erschienen. 

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