Kanton Freiburg beschliesst Ärzte-Zulassungsstopp

Die Regierung erklärt den Schritt unter anderem mit gewissen unguten Erfahrungen.

, 2. September 2016 um 12:00
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Ärztinnen und Ärzte, die nicht während mindestens drei Jahren an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, sollen im Kanton Freiburg einer Zulassungsbeschränkung unterliegen: So will es der Staatsrat.
Die Bremse gilt – im Einklang mit dem entsprechenden Bundesratsentscheid – bis Ende 2019.
Es müsse «festgestellt werden», schreibt die Kantonsregierung, «dass sich die Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte vorzugsweise in den Städten niederlässt.» Auch zeige die Erfahrung, «dass ein Teil der ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die noch nie in der Schweiz gearbeitet haben, Schwierigkeiten haben, sich mit dem Gesundheitssystem und den Anforderungen für die Führung einer Praxis in der Schweiz anzufreunden.»

Wann Ausnahmen möglich sind

Neben dem Qualitäts-Argument geht es doch auch um die Kosten. Die Freiburger Regierung betont, dass Ausnahmen möglich bleiben sollen, «vorausgesetzt, die Zahl der Ärztinnen und Ärzte bleibt unverändert». So etwa, wenn eine Praxis übernommen werden soll oder wenn ein Arzt in einem medizinischen Zentrum ersetzt werden muss.
Denkbar sei sogar eine Erhöhung, wenn es der Bedarf in einer Region oder in einem bestimmten Fachbereich verlangt.
Solch eine ausserordentliche Zulassung dürfte aber an Bedingungen geknüpft werden, etwa an die Pflicht, sich per Weiterbildung mit dem Schweizer Gesundheitssystem vertraut zu machen. Denkbar sei auch die Anforderung, dass Ärzte, die ihre Praxis an einen Kollegen aus dem Ausland weitergeben, diesen eine Zeitlang begleiten müssen.
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