Ausgangspunkt war ein von 55 Kantonsparlamentariern unterzeichneter Vorstoss: Darin wird die Bündner Regierung aufgefordert, die Einschränkungen beim Selbstdispensationrecht zu überprüfen.
In Graubünden können Ärzte nur in gewissen – abgelegeneren – Regionen selber die Medikamente verkaufen. Dies sei ein Nachteil bei der Gewinnung von ärztlichem Nachwuchs, so nun die Parlamentarier unter Leitung von Anna-Margreth Holzinger-Loretz (FDP).
«Selbst in Chur und anderen attraktiven Standorten ohne Selbstdispensationsrecht lassen sich immer häufiger keine Nachfolgeregelungen für Ärzte, die ihre Tätigkeit altershalber aufgeben, mehr finden», argumentierten sie in ihrer Motion. «Das gilt auch für die Suche nach Partnern für die Zusammenarbeit in modernen Gemeinschaftspraxen.» Als Grund würden unter anderem die Selbstdispensation-Einschränkungen genannt.
Neubeurteilung sei gerechtfertigt
Tatsächlich scheint sich damit etwas zu bewegen. Im Herbst 2014 hatte die Bündner Regierung noch geblockt: Die Beschränkung des Selbstdispensationsrechts habe kaum Auswirkungen auf den Bestand an Hausärzten im Kanton. Denn Praxen, die keine Nachfolge finden, lägen zumeist in Gebieten, wo die uneingeschränkte Selbstdispensation gelte.
Jetzt erachtet Regierung die Neubeurteilung der Beschränkung des Selbstdispensationsrechts als gerechtfertigt:
Dies schreibt sie in ihrer Antwort. Ohnehin sei ja geplant, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die medizinische Grundversorgung in Graubünden künftig gewährleistet werden soll. Deshalb unterstützt die Regierung den Auftrag der 55 Parlamentarier und beantragt dem Grossen Rat die Überweisung – also die gesetzliche Umsetzung.
Derzeit ist die Selbstdispensation
- in 15 Deutschschweizer Kantonen uneingeschränkt zulässig.
- Graubünden, Bern und Schaffhausen kennen Mischsysteme, wobei Schaffhausen die schrankenlose Selbstdispension ab 2018 erlauben wird.
- In den Westschweizer Kantonen sowie im Tessin, in Basel-Stadt und im Aargau ist die Selbstdispensation nur in Ausnahmefällen zugelassen.