Fall Alkopharma: In Frankreich läuft ein Strafverfahren

Die Kernfrage lautet: Ist es ein eher lässliches Vergehen, wenn man Krebsmedikamente falsch beschriftet? Oder ist es ein schwerer strafrechtlicher Fall?

, 15. Januar 2018 um 10:04
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Übers Wochenende wurde bekannt, dass Swissmedic einen Medikamentenfall gerichtlich weiterzieht. Vor knapp zwei Jahren waren zwei Verantwortliche von Alkopharma im Wallis verurteilt worden, weil das Pharma-Vertriebsunternehmen ein Krebsmedikament falsch beschriftete. Die Bussen beliefen sich auf 6’500 und 5’000 Franken.
Wegen der Umetikettierungen waren zwischen 2007 und 2011 offenbar tausende Dosen von Thiotepa eingesetzt worden, die abgelaufen waren. Wie der «Tages-Anzeiger» heute meldet, hatte Alkopharma ohnehin nicht die Lizenz, das Mittel in der Schweiz zu verkaufen – die Bewilligung galt lediglich für Frankreich.

Die Franzosen informierten die Schweizer

Tatsächlich ist vor allem Frankreich betroffen von der affaire. Bei rund 96'000 Thiotepa-Fläschchen waren die Ablaufdaten verändert worden, meldete die «Sonntagszeitung» unter Berufung auf Swissmedic und Gerichtsdokumente. Die meisten Dosen gingen nach Frankreich, lediglich 2’473 landeten in Schweizer Spitälern. Konkret: 1'452 Dosen der heiklen Fläschchen kaufte das Inselspital, 400 gingen nach Genf, 220 kamen ans Unispital Basel, 20 zur Kantonsapotheke Zürich.
Alkopharma in Martigny, inzwischen liquidiert, war lediglich das Tochterunternehmen einer französischen Gruppe ähnlichen Namens, Alkopharm; diese wiederum vermarktete in Frankreich selber Medikamente unter dem Namen Genopharm. Sie hatte vom deutschen Pharmaunternehmen Riemser den Vertrieb von Thiotepa übertragen bekommen.
Im November 2011 reichte Riemser bei der Staatsanwaltschaft in Paris eine Klage ein, nachdem man in Berlin gemerkt hatte, dass Genopharm offenbar abgelaufene Dosen weiterhin verkaufte. Im Rahmen der Aktionen durch die französische Aufsichtsbehörde Afssaps wurde auch Swissmedic informiert und begann zu ermitteln.

Missgünstige Konkurrenz

Schon damals wurde das Grundproblem öffentlich bekannt. Der Geschäftsführer von Alkopharma in der Schweiz gestand dabei ein, dass man wohl Thiotepa-Chargen mit zu schwacher Dosierung verkauft habe, erklärte die Anschwärzung bei den Behörden aber vor allem als Machenschaft missgünstiger Konkurrenten.
TV-Beitrag des Walliser Senders Canal9, November 2011
Wie «Le Figaro» damals unter Berufung auf die französischen Ermittler schrieb, hatten die kontrollierten Thiotepa-Dosen nur 85 Prozent der Wirkung, die verlangt und angegeben war. 
Seither geschahen zwei Entwicklungen: In der Schweiz wurde das Verfahren rasch begonnen, und es kam 2016 zu einem ersten Gerichtsentscheid; dabei wurden zwei Alkopharm-Verantwortliche in Brig verurteilt. Dieses Urteil wird nun von Swissmedic angefochten, denn die Affäre sei «in ihrer Grössenordnung bisher einzigartig für die Schweiz», so ein Sprecher gegenüber «Le Matin»

«Tromperie aggravée»

In Frankreich laufen die Ermittlungen immer noch – und wie «Le Parisien» soeben meldete, ist noch kein Gerichtstermin absehbar. Das hat auch damit zu tun, dass die Pariser Staatsanwälte doch strafrechtlich ernsthaftere Vorwürfe in den Raum stellen, etwa schweren Betrug und Dokumentenfälschung – «tromperie aggravée, falsification de substance médicamenteuse et faux et usage de faux». 
In einem ähnlichen Fall hatte ein Gericht in Blois im Loiretal Gefängnisstrafen bis 18 Monate ausgesprochen, nachdem eine Vertriebsfirma gut 100’000 Ampullen des Krebsmittels Vepesid falsch etikettiert hatte. 
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