Das rätselhafte Lohngefälle in den Arztpraxen

Es ist nicht nur im Angestellten-Verhältnis so: Auch Ärztinnen mit eigener Praxis verdienen deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Aus überraschenden Gründen.

, 24. Juni 2015 um 09:45
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Das Ergebnis kommt aus Deutschland – aber die Einsichten daraus besagen gewiss auch allerhand über die Lage in der Schweiz. Denn interessanterweise erwirtschaftet eine durchschnittliche Ärztin mit eigener Praxis im Nachbarland über 64'000 Euro weniger als ihr männlicher Durchschnittskollege.
Dies meldet die deutsche «Ärzte Zeitung» unter Berufung auf Daten des Zi-Praxis-Panels des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung.
Während die Praxisinhaber einen Jahresüberschuss von durchschnittlich 168'800 Euro erwirtschafteten, blieben ihren Kolleginnen am Ende des Erhebungsjahres 2013 nur 104'600 Euro; dies das Ergebnis über alle Fachbereiche hinweg.
In keinem Fachgebiet kamen die Ärztinnen auch auch nur auf einen gleich hohen Jahresüberschuss – geschweige denn auf einen höheren. Bei den Hausärzten betrug die Differenz beispielsweise 42'700 Euro.

Wer nimmt sich mehr Zeit für die Patienten?

Was sind die Gründe? Eine naheliegende Ursache wird durch die Zi-Daten offensichtlich bestätigt: Freie Ärztinnen arbeiten im Schnitt gut 400 Stunden weniger, sie bringen es auf eine Jahresarbeitszeit von 2'116 Stunden. Bei den Ärzten sind es 2'520 Stunden. 
Aber es gibt noch andere Faktoren. So wenden die Ärztinnen mehr Zeit für ihre Patienten auf, und entsprechend behandeln sie weniger Patienten. Sie kommen im Schnitt auf 38,3 Minuten je Patient und 763 Patienten im Jahr – die Ärzte nur auf 31,1 Minuten, jedoch 1138 Patienten.
Im weiteren behandeln die Ärztinnen weniger Privatpatienten.

Wer verdient weniger pro Patient?

Aber damit nicht genug. Die «Ärztezeitung» verweist hier auf eine interessante Sub-Ebene: Auch im normalen Krankenkassen-Grundversorgungsbereich generieren die Frauen pro Patient weniger Einnahmen – es sind 56 Euro, verglichen mit 60 Euro bei den Männern.
Was heisst das? Möglich, dass von Praxisinhabern mehr Leistungen je Fall abgerechnet werden. Denn beim Aufwand je Krankenkassen-Patient liegen die Ärztinnen mit 30 Euro deutlich unter den Ärzten mit 35 Euro.
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