Chaotische Reformen machen die soziale Krankenversicherung kaputt
Bundesbern betreibt immer mehr gesundheitspolitisches Mikromanagement, verursacht ein Durcheinander, beschäftigt Gesundheitsfachleute immer mehr mit Bürokratie und hindert sie damit an der Arbeit mit den Patienten. Wir brauchen ein Konzept, das den regulierten Wettbewerb im Interesse aller stärkt.
, 12. März 2021 um 13:33
Die Rollenkonflikte der Kantone schaden uns allen
Die Einheitskasse in einem Kanton testen und mit dem Wettbewerb im Rest der Schweiz vergleichen
Leitplanken für KVG-Reformen
- Die soziale Krankenversicherung auf der Basis des KVG bleibt weiterhin Bundesaufgabe, wie es in der Verfassung steht. Das umfasst u.a. die Versicherungsdeckung, die Organisation und die Bestimmungen über die Finanzierung. Durchführende Stellen sind die Krankenkassen und nicht die Kantone.
- Die Kantone sind und bleiben zuständig für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und handeln dann, wenn diese gefährdet ist. Sie beteiligen sich mit oder ohne Beteiligung des Bundes an den Kosten der medizinischen Leistungen gemäss KVG durch Beiträge an die Krankenversicherer, damit die Prämienbelastung für alle Versicherten erträglich ist.
- Für die Tarifverträge mit den medizinischen Leistungserbringern, Abrechnung und Kontrolle der versicherten Leistungen sind weiterhin ausschliesslich die Krankenversicherer zuständig.
- Damit die Rollen der Kassen und Kantone sauber getrennt werden können, sind ein paar Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere muss ein nationales Wohnsitzregister geschaffen werden, damit die Leistungskosten stets dem Wohnsitzkanton der versicherten Person zugeordnet werden können. Zudem muss der Prozess sicherstellen, dass nachträgliche Rechnungsanpassungen (bzw. Rückforderungen) anteilsmässig stets auch dem Kanton zu Gute kommen.
- Für die Aufsicht über die Krankenversicherer ist weiterhin alleine der Bund zuständig. Ob das BAG die richtige Aufsichtsbehörde ist, muss kritisch diskutiert werden.
- Verordnungsbestimmungen, die über die gesetzlichen Grundlagen hinausgehen oder diesen gar widersprechen, sind zu unterlassen.
- Medizinische Leistungserbringer bzw. Krankenversicherer, die sich wiederholt nicht an die Spielregeln halten, verlieren ihre Zulassung zu Lasten der Grundversicherung abzurechnen bzw. die Grundversicherung durchzuführen.
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