Jedes Jahr gelangen etwa rund 20 000 illegale Arzneimittelsendungen in die Schweiz. Diesem regen Handel mit gefälschten Medikamenten will der Bundesrat einen Riegel schieben, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt. 2019 setzt die Schweiz ein internationales Übereinkommen, die so genannte Medicrime-Konvention, um.
Hohe Profite und geringe Strafen
Gefälschte Medikamente sind oft eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit. Doch waren Schweizer Behörden bisher oft machtlos gegen den illegalen Handel. Der Grund: Gesetzeslücken, ein zu geringes Strafmass und mangelnde nationale und internationale Zusammenarbeit. Mit den Gesetzesänderungen auf Anfang Jahr kann die Schweiz künftig härter gegen solchen Handel vorgehen.
Die Gründe dafür, dass der illegale Arzneimittelhandel in den letzten Jahren stark zugenommen hat sind die hohen Profite, die Anonymität im Internet, das geringe Risiko für Täter, erwischt zu werden und die relativ milde Bestrafung.
Auch Drogisten dürfen importieren
Am 1. Januar 2019 tritt auch die Revision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) in Kraft. Sie erlaubt, dass Drogistinnen und Drogisten künftig im Rahmen ihrer Abgabeberechtigung Arzneimittel in kleinen Mengen einführen dürfen. Ausserdem dürfen Arzneimittel, die noch keine Marktzulassung haben, an Patientinnen und Patienten verabreicht werden, die an schweren Krankheiten leiden oder während des klinischen Versuchs gut auf das Medikament angesprochen haben.
Die Medicrime-Konvention
Die vom Europarat erarbeitete Medicrime-Konvention ist das erste internationale Übereinkommen, das die Unterbindung des illegalen Arzneimittelhandels zum Ziel hat. Die Vertragsstaaten, darunter die Schweiz, verpflichten sich unter anderem, die Straftatbestände für Herstellung, Angebot und Handel mit gefälschten Heilmitteln zu erweitern.