Bundesgericht kippt Streikverbot für Pflegepersonal

Das höchste Schweizer Gericht gibt zwei Pflegefachpersonen des Freiburger Kantonsspitals (HFR) recht: Das generelle Streikverbot für das Freiburger Pflegepersonal ist nicht verfassungskonform.

, 24. Oktober 2018 um 20:58
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Das Bundesgericht hebt das im Kanton Freiburg beschlossene generelle Streikverbot für Pflegepersonal auf. Das Verbot bewirke eine «unverhältnismässige Einschränkung» des in der Bundesverfassung definierten Streikrechts, schreibt das höchste Gericht in einer Mitteilung. Und es beschränke sich nicht auf Pflegepersonen, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar wäre.
Das neue Gesetz zur Ausübung des Streikrechts genüge, um die notwendigen Gesundheitsleistungen sicherzustellen. Es enthalte zudem Regelungen, die in Ausnahmesituationen die Einschränkung des Streikrechts erlaubten – insbesondere auch zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Gesundheit. Dieses System ist den Richtern aus Lausanne zufolge ausreichend, um die unverzichtbaren Gesundheitsleistungen für die Bevölkerung im Falle eines Streiks sicherzustellen.

Ohne nach Tätigkeit zu unterscheiden

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hatte im November 2017 eine Änderung des kantonalen Gesetzes über das Staatspersonal beschlossen: Darin wird ein Streik für das Pflegepersonal, die Polizei und für das Gefängnispersonal verboten. Zwei Pflegefachpersonen des Freiburger Kantonsspitals (HFR) gelangten ans Bundesgericht.
Im vergangenen Juli gewährte das Bundesgericht der Beschwerde die aufschiebende Wirkung, womit die fragliche Bestimmung nicht in Kraft getreten ist. Jetzt haben die höchsten Richter in Lausanne die Beschwerde gutgeheissen und den entsprechenden Artikel im Gesetz aufgehoben. Es sei zwar zulässig, gewissen Kategorien von Personen das Streiken zu verbieten. Doch das Verbot treffe das gesamte Freiburger Pflegepersonal, das dem Gesetz über das Staatspersonal unterstellt sei, ohne Differenzierung der Tätigkeit.

  • 8C_80/2018 Entscheid vom 9. Oktober 2018 (auf französisch)


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