Ärztestopp: Rechsteiner glaubt an Ausweg
Für den St. Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner ist der Zug beim Ärztestopp noch nicht abgefahren. Ein Vorentscheid soll bereits am Montag fallen.
, 11. Januar 2016 um 10:23
Wiederholung der Abstimmung
- die Wiederholung der Abstimmung im Nationalrat oder
- eine befristete Verlängerung der bisherigen Lösung, die in beiden Räten nochmals behandelt werden müsste.
Artikel teilen
Loading
Comment
2 x pro Woche
Neue Aufgabe für Herzchirurg Thierry Carrel
Der bekannte Herzchirurg verfasst neu eine neue Kolumne. In der ersten Ausgabe schreibt er über den Klimawandel und die Gesundheitsversorgung.
Nationalrätin wird Präsidentin der Palliativ-Gesellschaft
Sie ist Pflegefachfrau und war Zuger Regierungsrätin. Nun kümmert sich Manuela Weichelt um Medizin am Lebensende.
«Efas-Variante hätte für Versicherten ein teures Nachspiel»
Die Integration der Pflegekosten in die Einheitsfinanzierung würde die Prämienzahler teuer zu stehen kommen. Dies zeigt eine Modellrechnung des Versichererverbandes Santésuisse.
Bald erhält jeder automatisch ein Patientendossier
Die Zahlen zum Elektronischen Patientendossier sind kläglich, obwohl der Bund seit zwei Jahren versucht, es populär zu machen.
Organspende: bald auch für Krebskranke möglich
In Zukunft sollen auch Krebskranke ihre Organe spenden dürfen. Die Anpassung der Transplantationsverordnung soll zu mehr Transplantationen führen.
Denkfabrik: «Patient muss im Fokus stehen»
Eine stärkere Fokussierung auf die Qualität der Gesundheitsleistungen fordert die Denkfabrik Avenir Suisse. Damit sollen auch unnötige Behandlungen verhindert werden.
Vom gleichen Autor
Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse
Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.
Warum Medizinstudierende im Studium ihre Empathie verlieren
Im Laufe eines Studiums nimmt offenbar das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten ab. Dies zeigt eine neue Studie.
Berner Arzt hat Aufklärungspflicht doch nicht verletzt
Im Fall einer Nasen-OP mit Komplikationen verneint das Bundesgericht eine Pflichtverletzung eines Berner HNO-Arztes. Die Vorinstanzen haben noch anders entschieden.