Herzchirurg von fahrlässiger Tötung freigesprochen

Paul Vogt, ehemaliger Leiter der Herzklinik am Zürcher Universitätsspital, wurde anonym der fahrlässigen Tötung beschuldigt. Nun wurde er freigesprochen.

, 30. Juni 2023 um 07:37
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Vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen: der Herzchirurg Paul Vogt
Eine anonyme Strafanzeige beschuldigte den Zürcher Herzchirurg Paul Vogt, damals Leiter der Herzklinik am Zürcher Universitätsspital, der fahrlässigen Tötung. Grund war eine Operation im Sommer 2020, nach der ein Patient verstarb. Jetzt wurde er freigesprochen. Weiter ermitteln will die Staatanwaltschaft wegen angeblicher Urkundenfälschung.

Patient stirbt nach Herzklappen OP

Anfang Juli 2020 wird Paul Vogt kurzfristig zum interimistischen Klinikleiter für den beurlaubten Francesco Maisano berufen. Im selben Monat steht Vogt im Operationssaal und setzt einem älteren Patienten eine neue Herzklappe ein. Nachdem der heikle Teil des Eingriffs vorüber ist, verlässt er den Operationssaal und übergibt die OP einem erfahrenen Oberarzt. Er selbst fährt in die Klinik im Park, wo es einen Notfall gibt. Weil er so unerwartet an die Uniklinik geholt wurde, ist mit dem USZ abgemacht, dass er noch einige Patienten seines vorherigen Arbeitgebers operieren wird. Während Vogts Abwesenheit kommt es beim Patienten zu Komplikationen; dieser erleidet ein lebensgefährliches Überschiessen des Immunsystems. Die Ärzte, auch Vogt ist inzwschen wieder im Haus, versuchen alles, um den Mann zu retten. Vergebens.

Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung

Kurze Zeit später wird gegen Vogt eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung eingereicht. Der Vorwurf: er habe seine Assistenten allein gelassen und diese konnten ihn telefonisch nicht erreichen, als beim Patienten Komplikationen aufgetreten seien. Zudem habe er einen OP-Bericht «geschönt» und «gefälscht», was einer Urkundenfälschung gleichkomme.

Vogt hat keine Fehler gemacht

Vogts Telefondaten werden nun von der Zürcher Kantonspolizei analysiert und ergeben, dass der Oberarzt, der die Operation auf eigenen Wunsch weiterführt, kurz nach Eintreten der Komplikationen mehrfach mit Vogt telefoniert. Die polizeiliche Auswertung zeigt auch, dass Vogt alle Anrufe entgegennahm. Zudem holt die Staatsanwaltschaft ein medizinisches Gutachten ein, um die Todesursache beim Patienten zu klären. Ergebnis: weder Vogt noch andere Ärzte hätten den alten Mann vor dem Tod bewahren können.
Weiter ermitteln will die zuständige Staatsanwältin wegen angeblicher Urkundenfälschung. Laut Vogt habe er in einem Operationsbericht vergessen einen Mitoperateur zu erwähnen.
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