Gesundheitspolitik im Blindflug

Was darf unser Gesundheitswesen kosten? Diese Frage scheint das BAG derart stark zu beschäftigen, dass es laufend neue Massnahmen mit dem Argument, «die Kosten zu dämpfen», vorschlägt.

, 2. November 2022 um 10:45
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Verstehen Sie mich nicht falsch. Fehlanreize oder Ineffizienzen gehören konsequent beseitigt. Gerade im Gesundheitswesen, in welchem die Allgemeinheit mit Prämien und Steuern einen Grossteil der Kosten trägt. In der Tendenz nehmen Fehlanreize und Ineffizienzen mit zunehmender Regulierung aber zu.
Der Bundesrat hat unlängst ein neues (zweites) «Paket zur Kostendämpfung» verabschiedet. Während der Lektüre wurden mir einmal mehr die Grenzen der staatlichen Planung bewusst: Im Paket wird ein bunter Strauss an Massnahmen vorgeschlagen, die wenig miteinander zu tun haben; von der Verstaatlichung der koordinierten Versorgung, der Kostenübernahme von Behandlungen während der Schwangerschaft bis zur elektronischen Rechnungsübermittlung. Erstaunlich dabei ist, dass in der 79-seitigen Botschaft keine Zahlen über mögliche Kosteneinsparungen genannt werden. Es sei schlicht und einfach nicht möglich, diese zu schätzen, geschweige denn zu beziffern... Böse Zungen behaupten, dass gewisse Massnahmen sogar zu mehr Kosten führen werden. Item.
Ähnliches ereignet sich im Moment bei der Revision der KLV/KVV: Auch hier fehlen Schätzungen der Kosten- und Regulierungsfolgen. Sei es auf die Prämien, auf die pharmazeutische Industrie oder auf die Versorgungssicherheit.
Da frage ich mich unweigerlich, ob es nicht Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wäre, Kosteneffekte wenigstens zu skizzieren, wenn das oberste Gebot ist, die Kosten zu dämpfen?

Es braucht mehr Klarheit im Regulierungsdschungel

Zurück zum neuen Massnahmenpaket (das Wort «Kosten» lasse ich bewusst weg): Dieses sieht unter anderem eine Erweiterung von Art. 32 Abs. 3 (Differenzierung der WZW-Kriterien) vor. Derselbe Artikel (und Absatz) ist im Moment im Rahmen der Beratung des Gegenvorschlags zur «Kostenbremse-Initiative» zur Änderung im parlamentarischen Prozess. Der Nationalrat nahm am 1. Juni 2022 Änderungen vor. Am 7. September 2022 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft und schlägt darin bereits wieder neue Änderungen vor.
Diese gesundheitspolitischen Diskussionen veranschaulichen den Blindflug, in welchem das BAG und der Bundesrat auf der Kostenseite sind. Gleichzeitig wird dieser von einer Regulierungsintensität begleitet, die ihresgleichen sucht. Bevor die Änderungen eines Artikels zu Ende beraten und verabschiedet werden konnten, werden dem Parlament bereits wieder neue Änderungsvorschläge unterbreitet.
Mir scheint, dass es im Regulierungsdschungel dringend mehr Klarheit braucht: Bevor Neues angepackt wird, sollen laufende Revisionen endlich abgeschlossen werden.

Pendenzen: Efas, Vertriebsmargen, Tardoc

Mit der Umsetzung einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) könnte man einen direkten (senkenden) Effekt auf die Prämien erwirken. Der Trend zu mehr ambulanten Behandlungen führte in der Vergangenheit zur Entlastung der Kantonshaushalte und stärkeren Belastung der Prämien. Leider nehme ich beim Bundesrat keine Dringlichkeit wahr, dieses Thema, das seit langem in der Gesundheitskommission des Ständerates hängig ist, voranzutreiben.
Ein weiteres Thema sind die Vertriebsmargen im Verkauf von Medikamenten. Obwohl schon länger ein gemeinsamer Vorschlag der Apotheker und Versicherer vorliegt, wie man den Fehlanreize beim Medikamentenverkauf beseitigen kann, hat das BAG ein eigenes Modell entwickelt, das nach wie vor unterschiedliche Margen, die abhängig vom Verkaufspreis sind, vorsieht.
Zu guter Letzt liegt ebenfalls seit längerer Zeit eine Revision des Einzelleistungstarifs (alt: Tarmed) mit dem Namen Tardoc vor. Die Pauschalisierung von Leistungen mag Sinn ergeben, aber sie ist immer in Kombination zu den Einzelleistungstarifen zu verstehen. Weshalb der Bundesrat hier nicht vorwärts macht, ist mir ein Rätsel.
Die Abarbeitung der laufenden Pendenzen hätte nachhaltige und sinnvolle Effekte auf das Gesundheitswesen. Es würde Ruhe ins System bringen und uns helfen, andere, ebenfalls wichtige Themen wie die längst überfällige Digitalisierung des Gesundheitswesens anzupacken. Stattdessen haben wir uns im Parlament mit neuen Detailregulierungen zu beschäftigen, deren Folgen niemand abschätzen kann, geschweige denn einen konkreten Mehrwert mit sich bringen.
Andri Silberschmidt, FDP-Nationalrat und Mitglied der Gesundheitskommission des Nationalrats
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