Der Kanton Genf darf mit seiner Spitalplanung nicht mehr das Genfer Universitätsspitals HUG systematisch bevorzugen, die privaten Kliniken hingegen diskriminieren. Das verletze Bundesrecht, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt.
Das Urteil lässt die Privatkliniken Schweiz (PKS) frohlocken: «Das Grundsatzurteil beendet die kantonale Diskriminierungspolitik», schreibt Generalsekretär Guido Schommer in einer Medienmitteilung.
Müssen nun alle Kantone über die Bücher?
Nun seien alle Kantone gehalten, in ihrer Spitalplanung öffentliche und private Spitäler gleich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass der Qualitätswettbewerb greife. PKS fordert, dass «nun auch die Diskriminierungen der Privatspitäler über Quersubventionierungen beendet und gemeinwirtschaftliche Leistungen wettbewerblich ausgeschrieben werden.»
Mit ihrer Klage haben die Genfer Privatkliniken erreicht, dass der Kanton Genf seine Spitalplanung in der Folge des höchstrichterlichen Urteils von Grund auf revidieren muss. Auch der Kanton Waadt ist mit seiner Spitalplanung vom Urteil betroffen.
Neu mit Wirtschaftlichkeitsprüfung
Für Genf bedeutet das Urteil: Neu muss der Kanton Wirtschaftlichkeitsprüfungen vornehmen, die Patientenflüsse über die Kantonsgrenzen hinaus berücksichtigen, und er muss private und öffentliche Spitäler gleich behandeln, auch wenn die Kantone die Mengen steuern.
«Dies bedeutet, dass echter Qualitätswettbewerb zwischen den Spitälern zwingend möglich gemacht werden muss und die Wahlfreiheit für die Patienten steigen wird», kommt PKS zum Schluss.
PKS habe immer wieder auf die Unzulässigkeit der kantonalen Spitalplanungen in den Kantonen Genf und Waadt hingewiesen, sei aber von den verantwortlichen Gesundheitsdirektoren hartnäckig ignoriert worden, kritisiert Guido Schommer.
Auch Avenir Suisse forderte Abschaffung der Spitallisten
Schon vor einem Jahr hat auch die liberale Denkfabrik Avenir Suisse in einer Publikation über das Schweizer Spitalwesen die Abschaffung der kantonalen Spitallisten gefordert. Sie seien ein Instrument, das nicht nur zur Gesundheitsversorgung und Qualitätssteuerung verwendet, sondern auch für die Strukturpolitik missbraucht werden könne. «Es gibt kein öffentliches Spital, das nicht auf dieser Spitalliste wäre», bemerkte Co-Autor Samuel Rutz damals bei der Präsentation der Studie: «Aber es gibt sehr wohl Privatspitäler, die nicht sind.»
Statt Spitallisten forderte Avenir Suisse nationale Qualitätsstandards. Diese sollen auf wissenschaftlicher Basis durch eine finanziell und politisch unabhängige Organisation ermittelt und kontrolliert werden. Der Namensvorschlag: Schweizer Agentur für Spitalqualität. Alle Spitäler, welche die Kriterien erfüllen, dürfen ihre Leistungen der Krankenkasse und dem Wohnkanton des Patienten verrechnen.