Nach Drohungen unter Polizeischutz

Die Worte eines deutschen Hausarztes über Impfunwillige sorgten für Schlagzeilen. Das blieb nicht ohne Folgen: Dem Mediziner wurde Gewalt angedroht.

, 6. August 2021 um 11:16
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Beschimpfungen, Gewaltandrohungen und sogar Morddrohungen soll ein Mediziner aus dem niedersächsischen Landkreis Osnabrück erhalten haben. Medienberichten zufolge steht der seit sieben Jahren als Hausarzt praktizierende Internist nun unter Polizeischutz.
Doch von vorn. Ende Juli machte der Arzt in der «Bild am Sonntag» folgende Aussage über Impfgegner: «Wer sich nicht impfen lassen will und meine Praxis betritt, gefährdet mein Personal und meine Patienten. Das kann ich nicht verantworten.» Seinen Patienten rate er «eindringlich zum Piks».

Das sagt der Arzt über Impfverweigerer

«Leuten, die sich total verweigern, sage ich, dass ich sie nicht mehr behandeln kann», so die klare Ansage des Hausarzts. Die Impfung sei eine Bürgerpflicht – jeder der sich weigere, gefährde Kinder oder kranke Menschen, die auf den Schutz der Gesellschaft angewiesen seien. «Unsolidarisch und feige» seien Impfverweigerer. «Sie schädigen andere gesundheitlich und wirtschaftlich», sagte er gegenüber der «Bild am Sonntag».
Gemäss der Boulevardzeitung hat der Mediziner für seine Worte Zustimmung und Lob, aber auch «böse Kritik» erhalten. Anonyme Anrufer hätten seine Mitarbeiterinnen beschimpft, sagte der Arzt. Im Internet sei es zu üblen Drohungen, Anfeindungen sowie Beleidigungen gekommen und sowohl bei der Ärztekammer als auch beim Ordnungsamt sei er anonym angezeigt worden.

Liegt ein Verstoss gegen das Vertragsarztrecht vor?

«Entsetzlich und abstossend» seien die Anfeindungen und Bedrohungen gegen den Hausarzt, findet der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN). Gemäss der deutschen «Ärztezeitung» ist die KVN entrüstet, sie prüft aber auch, ob ein Verstoss gegen das Vertragsarztrecht vorliegt.
Denn nachdem sich eine Patientin des deutschen Arztes trotz einer Beratung nicht hatte impfen lassen wollen, sah dieser das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient als zerüttet an und wollte die Frau nicht weiter behandeln. Zur Diskussion stehe nun, ob diese Begründung für die KVN stichhaltig sei, denn das Vertragsarztrecht sehe für Vertragsärzte generell eine Behandlungspflicht vor, schreibt die deutsche «Ärztezeitung».
Mittlerweile liegt auch eine Beschwerde einer Patientin vor. Wie die KVN mitteilte, prüfe sie im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht daher jetzt – wie in jedem Beschwerdefall –, ob hier ein Verstoss gegen das Vertragsarztrecht vorliege. Erst nachdem alle Beteiligten zum Vorfall befragt worden seien, könne eine juristische Bewertung abgegeben werden. 
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