Der Kanton Graubünden entschädigt künftig den Bereitschaftsdienst von Hebammen und Entbindungspflegern für Hausgeburten und die Wochenbettbetreuung. Die Summe beträgt 500 Franken bei einer Hausgeburt beziehungsweise einer Geburt im Geburtshaus beziehungsweise im Spital; ferner bezahlt der Kanton 220 Franken bei einer Wochenbettbetreuung nach einer ambulanten Geburt sowie 150 Franken nach einer Spitalgeburt.
Bei den Entschädigungen für Pikettdienste von Hebammen gibt es erhebliche kantonale Unterschiede. Erst im Oktober 2024
strich der Kanton Glarus diese Vergütung. Im Glarnerland betrug die Summe zuvor ebenfalls 500 Franken, doch weil der Kanton sparen muss, sollen die Eltern nun für diese Kosten aufkommen.
Auch der Kanton Luzern hält es wie Glarus: Früher zahlte er; heute nicht mehr.
Im Kanton Bern bezahlt der Kanton ebenfalls nichts an den Pikettdienst der Hebammen.
In Basel-Land entschädigt der Kanton bei Hausgeburten mit Wochenbett mit 650 Franken; in Basel-Stadt wird die gleiche Leistung mit 400 Franken abgegolten.
Auch in den Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden zahlt der Kanton eine Entschädigung.
Im Kanton Zürich gibt es bei einer Hausgeburt 200 Franken; bei Hausgeburten plus Wochenbett 315 Franken. Wobei hier nicht der Kanton die Entschädigung übernimmt, sondern die Gemeinden. Aber nicht alle. Einige zahlen. Andere nicht.
In Graubünden beschloss die Regierung zudem, die kantonalen Beiträge an Ausbildungsstätten für Gesundheitsberufe zu verdoppeln. Diese betragen neu 600 Franken pro Woche für Personen, die eine höhere Fachschule oder eine Fachhochschule absolvieren sowie 1800 Franken pro Jahr für Personen in der Ausbildung zur Fachperson Gesundheit oder Fachperson Betreuung.