Zürich: GAV statt neue Personalreglemente für die Kantonsspitäler

Sollen kantonale Spitäler weniger stark als Teil der Verwaltung behandelt werden? Der VPOD warnt. Gewisse Berufsgruppen würden darunter leiden.

, 26. Januar 2022 um 11:00
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Im Kanton Zürich wird um die Personalreglemente gerangelt: Das Universitätsspital Zürich, das Kantonsspital Winterthur, die Psychiatrische Universitätsklinik PUK und die Psychiatrie iwp wollen flexibler werden. Sie möchten eine eigene HR-Regelung ausserhalb des kantonalen Personalreglements. Das soll den Handlungsspielraum im engen und wandelbaren Markt vergrössern. 
Konkret will der Kanton ein spezifischeres «Basis-Personalreglement» für die grossen kantonalen Gesundheits-Institutionen schaffen.
Die neuen Reglemente der vier Häuser regeln beispielsweise Zulagen, Beförderungs-Prinzipien, Entlassungsgründe oder Lohn-Obergrenzen (unter anderem sehen sie den Lohndeckel von 1 Million Franken für Kantonsspital-Ärzte vor, den auch die Gesundheitsdirektion unter Natalie Rickli anstrebt). 

Wehret den Anfängen

Kurz: Nach den gescheiterten Versuchen, einzelne Kantonsspitäler organisatorisch gänzlich aus der Verwaltung auszusondern, geht es der Zürcher Gesundheitsdirektion und den Spitaldirektionen heute darum, ihre Institutionen doch etwas weniger verwaltungsorientiert zu führen – respektive führen zu können.
Die Gewerkschaft VPOD legt nun Widerspruch ein. In seiner Vernehmlassungs-Antwort anerkennt der Verband zwar, dass Personalgesetz und kantonale Personalverordnung für Gesundheitsbetriebe angepasst werden sollten. Doch eine einseitige Neuerung, die den jeweiligen Direktionen «aus betrieblichen Gründen» mehr Handlungsspielraum bei den Anstellungsverhältnissen gibt, lehnt der VPOD «kategorisch» ab. 
Der Verband fürchtet, dass sonst bald weitere Abweichungen vom kantonalen Personalrecht gefordert würden: Die nun geplanten Änderungen sollten wohl «vor allem den Boden bereiten für weitergehende Massnahmen, die dann von den Spitaldirektionen – ohne Vernehmlassung und ohne Sozialpartner – direkt beschlossen werden könnten», so die Befürchtung. «Dies ist für den VPOD nicht akzeptabel.»
«Die Anpassung der Löhne an einen im Gesundheitswesen sowieso deplatzierten Markt ist kein gangbarer Weg, den Fachkräftemangel und Pflegenotstand zu beheben.»
Im Hintergrund steht auch das Dauerthema des Personalmangels. Mit den angepassteren Reglementen könnten die kantonalen Spitäler auch ihre Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern, so eine Hoffnung. Der VPOD befürchtet indes eine Spaltung – einzelne Angestellte und Qualifikationsgruppe könnten profitieren, derweil «müssten andere Angestelltengruppen wohl den Preis dafür bezahlen.»
Die Anpassung der Löhne an «einen im Gesundheitswesen sowieso deplatzierten Markt» sei kein gangbarer Weg gegen Fachkräftemangel und Pflegenotstand.

Neue Lohnstruktur

Doch was tun? Der VPOD schlägt stattdessen vor, die Einstufung aller Berufe im Gesundheitswesen zu überprüfen und sie der heutigen Lage anzupassen. Das Lohnsystem des Kantons Zürich sei veraltet. Die Veränderung der Gesundheits-Berufe in den letzten zwanzig Jahren, die höheren Anforderungen, die neuen Aufgaben – all das spiegle sich längst nicht mehr in den Lohnklassen.
Weiter fordert der Personal-Verband für die Spitäler Gesamtarbeitsverträge: Diese GAVs könnten der Lage der Spitäler und Kliniken gerecht werden. «Das Personalgesetz sieht hier die Möglichkeit von Gesamtarbeitsverträgen explizit vor.»
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