Luzerner Regierung stimmt Sterbehilfe-Vorstoss zu
In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.
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In Luzern soll assistiertes Sterben künftig in allen Pflege- und Sozialeinrichtungen möglich sein – ausgenommen sind Spitäler.
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Apotheken und Hebammen sollen mehr Kompetenzen erhalten. Ausserdem müssen die Kantone faire Referenztarife für ausserkantonale Behandlungen festlegen.
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Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.
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