Neu gilt im Kantonsspital eine FFP2-Masken-Pflicht

Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) verschärft die Besucherregeln und die Maskentragepflicht.

, 29. Januar 2021 um 06:00
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Das Kantonsspital Graubünden (KSGR) reagiert auf die steigenden Verbreitung der mutierten Variante des Coronavirus. «Im Sinne vorsorglicher Massnahme» gelten ab Samstag verschärfte Besucherregeln – und eine Tragepflicht von FFP2-Masken. Dies teilt das Kantonsspital am Donnerstag mit.
Konkret bedeutet dies: In allen Gebäuden des Spitals sowie im Test- und Impfcenter dürfen ausschliesslich FFP2-Masken getragen werden. Diese sollen im Gegensatz zu den günstigeren Hygienemasken einen wirksameren Schutz gegen Aerosole bieten. In Deutschland und in Österreich sind Filtering Face Piece-Masken in der Öffentlichkeit teilweise bereits obligatorisch. 

FFP2? Was Swissnoso empfiehlt

In den Schweizer Spitälern sind chirurgische Masken bislang noch Standard. Diese seien sicher genug, weil sie 98 Prozent der Erreger filtern. Swissnoso, das nationale Zentrum für Infektionsprävention, empfiehlt FFP2-Masken nur «bei Aerosol generierenden Untersuchungen und Therapien».
Swissnoso-Präsident Andreas Widmer weist in einem Beitrag auf «20min.ch» auf die Tücken der FFP2-Masken hin: Eine gute chirurgische Maske bringe mehr als eine häufig nicht korrekt getragene FFP2 Maske, sagt er. Zudem gebe es über den Zusatznutzen noch keine harten Daten.  

Noch eine halbe Stunde Besuchszeit

Das Kantonsspital Graubünden verschärft nicht nur die Maskentragepflicht, sondern auch die Besucherregeln: Pro Patient sei nur noch ein Besucher oder eine Besucherin pro Tag erlaubt. Und dieser dürfe nicht länger als eine halbe Stunde bleiben, heisst es. Ausnahmen gelten für Eltern, die beide länger anwesend sein dürfen. Auch für Partner von Gebärenden und für Angehörige sterbender Menschen sind individuelle Regelungen vorgesehen. 

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