Fall Oberfeldarzt: Zögern bei der Bundesanwaltschaft

Wenn stimmt, was die «Aargauer Zeitung» heute meldet, dann hat vielleicht eher die Armeespitze ein Problem als der oberste Militärarzt.

, 23. Dezember 2016 um 09:54
image
  • armee
  • politik
Wir erinnern uns: Am 9. Dezember teilte das Verteidigungsministerium in einem dürren Communiqué mit, dass es bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen den Oberfeldarzt der Armee eingereicht habe. Es gehe um den Verdacht «auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten». Der höchste Militärarzt der Schweiz, Andreas Stettbacher, sei vorläufig freigestellt.
Das VBS hielt zugleich selber fest, dass für ihn die Unschuldsvermutung gilt.
Inzwischen soll aber die Bundesanwaltschaft zum Schluss gekommen sein, dass die Vorwürfe des VBS ein Bundesstrafverfahren nicht rechtfertigen: Dies berichtet die «Aargauer Zeitung» unter Berufung auf «eine gut informierte Person aus dem Armeeumfeld».

Die Frage der Zuständigkeit gestellt

Danach stehe das Team um Bundesanwalt Michael Lauber auf dem Standpunkt, dass es die Vorwürfe nicht ins Kapitel Bundesstrafrecht gehören, sondern ins Kapitel Führung. «Nehmt eure Führungsverantwortung wahr», sei dem VBS beschieden worden, schreibt die AZ weiter.
Die Bundesanwaltschaft selber hält sich bedeckt. Eine Sprecherin sagte lediglich, man habe die Frage einer allfälligen Zuständigkeit der Militärjustiz gestellt: «Nach der entsprechenden Klärung dieser Frage wird weiter kommuniziert werden.»

«Eine gewisse Unschärfe»

Bei der Militärjustiz wiederum bestätigt ein Sprecher des Oberauditors den Eingang einer Anfrage der Bundesanwaltschaft. Die Beantwortung «bedingt aber weitere Abklärungen».
Weshalb bei den angedeuteten Verdächtigungen überhaupt die (zivile) Bundesanwaltschaft angerufen wurde und nicht militärische Instanzen – diese Frage war auch umgehend nach dem ersten Communiqué des VBS aufgetaucht.
Worum es genau geht, ist weiterhin unklar. Inoffiziell erfuhr die AZ, dass es unter anderem um die Spesenabrechnungen gehe, die «eine gewisse Unschärfe» aufweisen.
Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

«Es fehlt der Wille, veraltete Leistungen konsequent zu streichen»

Ist der Leistungskatalog der Krankenkassen zu locker? Der Nationalrat findet nicht. Er lehnte eine Motion gegen unwirksame Behandlungen ab.

image

Efas verteuert Prämien – und das weckt Widerstand

Mit dem neuen Finanzierungsmodell dürften die Krankenkassenprämien in 16 Kantonen steigen.

image

Baselland: Volk stimmt klar für Ärztestopp

Fast zwei Drittel der Stimmberechtigten befürworten eine Obergrenze für gewisse (Spezial-)Arztdisziplinen.

image

Teure Vitamintests: Wissenschafter spricht von «Schmarren»

Vitamintests und -spritzen belasten die obligatorische Grundversicherung, obwohl ihre Wirksamkeit kaum belegt ist.

image

Physiotherapie: Die Stolpersteine im Tarifstreit

Wie weiter im Tarifstreit in der Physiobranche? Die Frage ist: Welcher Streit – jener über die Tarifstruktur oder jener über den Preis?

image

Bagatellen im Notfall: Helsana korrigiert das beliebte Bild

Der Anteil der unnötigen Konsultationen in Spitalnotfällen sinkt stetig. Das wirft auch ein neues Licht auf die Strafgebühren-Debatte.

Vom gleichen Autor

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.

image

Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding

Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.