«Genesen, geprüft, nicht bestanden», so lautet der Titel eines Artikels, der vor rund einer Woche auf der Finanzplattform «Inside Paradeplatz» erschienen ist.
Verfasser des Textes ist ein Rettungssanitäter, der trotz durchgemachter Sars-CoV-2-Infektion kein Zertifikat erhielt. Der Grund: Die Anzahl seiner Antikörper lag mit 30.8 AU/ml unter dem Grenzwert, der bei dem von ihm ausgesuchten Labor gilt. Um in Besitz eines Zertifikats zu gelangen, hätte er mindestens 50 AU/ml bzw. mindestens 7.1 BAU/ml aufweisen müssen. Zur Erklärung: Es gilt die Formel BAU/ml = AU/ml x 0,142. BAU steht für binding antibody units.
Wie
Recherchen von Medinside zeigen, gibt es aber auch Labore, die bereits ein Zertifikat ausstellen, sobald das Resultat grösser als 1.0 BAU/ml ist.
Deshalb gibt es unterschiedliche Grenzwerte
Diese Unterschiede sind möglich, da bei den spezialisierten Laboren die Grenzwerte der Testhersteller gelten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) legt nicht konkret fest, an welche Antikörper-Grenzwerte sich die Labore halten sollen;
es gibt lediglich Empfehlungen ab.
Zurück zum Rettungssanitäter, der in besagtem Artikel zahlreiche Fragen auflistet – insbesondere zu den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Covid-Zertifikat zu bekommen. Medinside hat sich einige dieser interessanten Fragen herausgepickt, sie zum Teil noch ergänzt und/oder etwas abgeändert, und konfrontierte dann das BAG damit.
Antikörpertest bei Geimpften – sinnvoll oder nicht?
Da doppelt Geimpfte als «geschützt» gelten, erhalten sie für 365 Tage ein Covid-Zertifikat. Bekanntlich nimmt jedoch die Wirksamkeit und die Anzahl Antikörper auch bei Geimpften mit der Zeit ab – das Problem soll mit Auffrischungsimpfungen gelöst werden. Eine
Studie der Medizinischen Hochschule Hannover hat ergeben, dass bei Personen, die vor sechs Monaten ihre Zweitimpfung mit Pfizer/Biontech hatten, bereits 85 Prozent der Antikörper verschwunden sind. Weshalb erhalten doppelt Geimpfte trotzdem für ein Jahr lang ein Zertifikat? «Eine vollständige Impfung gewährleistet einen sehr guten Schutz vor einem schweren Verlauf bei einer Covid-19-Infektion und berechtigt deshalb für ein Covid-Zertifikat von einem Jahr», schreibt das BAG. Antikörpertestungen seien hierfür nicht primär ausschlaggebend.
Warum denn nicht? Wäre es nicht sinnvoll, wenn auch geimpfte Personen mit einem Bluttest belegen müssten, dass sie auch tatsächlich – und genügend – Antikörper gegen Sars-CoV-2 haben? Die geimpfte Person könnte ja z.B. lediglich 29 AU/ml haben, ist aber trotzdem im Besitz eines Zertifikats, während die genesene ungeimpfte Person, die gestern einen Antikörpertest gemacht hat, mit 48 AU/ml keines erhält (wenn wir von einem Wert > 50 AU/ml ausgehen). Wie rechtfertigt das BAG diese Ungleichbehandlung? Für Personen, die geimpft seien, fundiere die Evidenz des Schutzes nicht auf Antikörpern, sondern auf epidemiologischer Evidenz, die letztlich entscheidend sei. Es sei bekannt, dass eine vollständige Impfung während eines Jahres gut vor einer Covid-19-Erkrankung schütze, so die Antwort.
«Impfung senkt das Risiko einer Infektion erheblich»
Auch für Personen, die nach durchgemachtem Krankheitsverlauf – bzw. positiver PCR-Testung und Isolation – den Genesenenstatus erhalten, ist das Zertifikat nun ebenfalls ein Jahr lang gültig (zuvor sechs Monate). Doch auch wenn man als genesen oder geimpft und somit als «ungefährlich» gilt, sagen diese Status nichts darüber aus, ob man aktuell gesund oder krank und ansteckend ist. Darauf nimmt das BAG wie folgt Stellung: «Eine Impfung gewährleistet einen sehr guten Schutz vor einer Ansteckung, der Weitergabe einer Infektion wie auch vor einer schweren Covid-19-Erkrankung. Zudem wird allen genesenen Personen empfohlen, sich einmalig impfen zu lassen. Dadurch ist eine zusätzliche Schutzwirkung gewährleistet.»
Eine Impfung diene primär dem Schutz vor schweren Verläufen und senke zudem das Risiko einer Infektion «erheblich». Eine Impfung sei somit die effektivste Massnahme einen schweren Verlauf einer Infektion sowie eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.
Was das BAG von der Forderung hält, dass sich sowohl Ungeimpfte als auch Geimpfte und Genesene regelmässig testen lassen sollen, sprich nur noch Getestete ein Zertifikat erhalten sollen, bleibt offen – die Frage blieb unbeantwortet.
Viele Fragen bleiben offen
«Weshalb reicht es nicht, wenn ich Antikörper habe – egal wie viel – , als immunisiert zu gelten?», fragte sich der Rettungssanitäter in seinem Artikel. Die Antwort des BAG: «Da ein Antikörpertest (oder eine Antikörperkonzentration) aktuell keine Aussage über den Zeitpunkt der Infektion oder die zeitliche Entwicklung des Immunschutzes geben kann, ist das Zertifikat für Genesene auf Basis eines Antikörpertests zeitlich limitiert.»
Gemäss des BAG wird davon ausgegangen, dass eine Person mit einem eindeutig positiven Antikörpertest noch «sehr gut vor einer schweren Covid-19-Erkrankung geschützt ist». Was das BAG aber unter «eindeutig positiv» genau versteht, auch das bleibt offen.
Fazit
Fassen wir zusammen: Wie gross die Anzahl der Antikörper bei Personen mit Status «geimpft» oder «genesen» ist, scheint gemäss den Antworten des BAG für die weitere Entwicklung der Pandemie irrelevant zu sein. Interessanterweise wird jedoch von den spezialisierten Laboren oft darauf hingewiesen, dass ein Antikörpertest sich auch für die Bestimmung der Immunantwort nach der Sars-CoV-2-Impfung eigne.
Geimpfte und Genesene – egal ob aktuell tatsächlich gesund oder eventuell doch krank und ansteckend – profitieren ein Jahr lang von einem Zertifikat, das einem zahlreiche «Freiheiten» ermöglicht, während ungeimpfte Getestete lediglich zwei respektive drei Tage und Personen mit einem positiven Antikörpernachweis drei Monate davon profitieren.