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Neues Datenschutzgesetz: Der Bundesrat empfiehlt Schulungen
Um den Datenschutz in Arztpraxen und Institutionen des Gesundheitswesens sorgfältig umzusetzen, ist ein stetes Bewusstsein im Arbeitsalltag nötig. Der Bundesrat empfiehlt betriebliche Schulungen, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden – auch im Hinblick auf das neue Datenschutzgesetz (nDSG).
, 15. Oktober 2021 um 07:02- Definition von Personendaten: Wurden bis anhin auch die Daten von juristischen Personen durch das DSG geschützt, gelten neu nur noch Daten von natürlichen Personen als Personendaten. Zu den besonders schützenswerten Personendaten zählen gemäss nDSG neu auch Daten zur ethnischen Herkunft sowie genetische und biometrische Daten wie beispielsweise Gesichtsbilder und Stimmaufnahmen.
- Privacy by design: Das Prinzip des Datenschutzes durch Technik verlangt, dass technische Hilfsmittel (insbesondere IT-Applikationen) so ausgestaltet werden, dass sie den datenschutzrechtlichen Grundsätzen nach Art. 6 nDSG entsprechen. So kann beispielsweise durch Softwareprogrammierung dafür gesorgt werden, dass Daten in regelmässigen Abständen gelöscht oder standardmässig anonymisiert werden.
- Privacy by default: Wird bei technischen Lösungen mit Voreinstellungen zum Datenschutz gearbeitet, müssen diese standardmässig die datenschutzfreundlichste Einstellung aufweisen. Dies gilt nur, wenn der Nutzer die Systemeinstellungen selbst beeinflussen kann.
- Datensicherheit: Nach dem Prinzip der Datensicherheit muss durch technische und organisatorische Massnahmen ein dem Risiko angemessener Schutz vor unbefugter Bearbeitung gewährleistet werden (vgl. Art. 8 nDSG). Es sind im Rahmen der Datensicherheit insbesondere die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität der bearbeiteten Personendaten sicherzustellen.
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