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Vier Therapien für unser Gesundheitssystem
Die Wellen schlugen in den letzten Tagen hoch: Krankenkassenobligatorium abschaffen? 10 Prozent höhere Prämien im Jahr 2024? Sollen die Arbeitgeber sich neu auch an der Krankenkassenprämie beteiligen? Kostenbremse?
Gastbeitrag von Andri Silberschmidt, 9. September 2023 um 06:00- Erstens: Wichtige Reformen sind bereit zur Umsetzung. Die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (Efas) fordert, dass der Kostenanteil der Kantone konstant bei zirka 25 Prozent liegt. Unabhängig davon, ob eine Behandlung eine Übernachtung im Spital erfordert oder nicht. Efas geht nun in die Schlussrunde im Parlament. Alle konstruktiven Kräfte sind aufgefordert, diese Reform zum Erfolg zu führen, um Fehlanreize (Durchführung von stationären Leistungen anstelle von ambulanten Leistungen, die kostengünstiger sind) zu vermeiden. Weiter müssen endlich der neue Ärztetarif Tardoc eingeführt und die Margen beim Vertrieb von Medikamenten gesenkt werden.
- Zweitens: Entlastung des Mittelstandes durch die Einführung einer Budget-Krankenkasse. Im Gegensatz zu Menschen mit einem tiefen Einkommen erhält der breite Mittelstand keine Prämienverbilligungen. Das ist auch richtig so. Anspruch auf Prämienverbilligungen sollen auch künftig nur jene haben, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben. Vielmehr soll der Gesetzgeber vorsehen, dass Krankenkassen folgende Versicherungsmodelle anbieten dürfen: Verbindliche Vorsorgenetzwerke anstelle freier Arztwahl, Generikapflicht dort, wo dies medizinisch möglich ist, höhere Franchise und Mehrjahresverträge (wie dies die Gesundheitskommission des Nationalrates bereits fordert).
- Drittens: Fokus auf Qualität und Zugang. Es sollte endlich mehr öffentliche Transparenz über die Qualität der Leistungen im Schweizer Gesundheitssystem erstellt werden. Eine Verlagerung der Vergütung auf die Qualität kann dazu führen, dass nicht einfach nur die Menge, sondern auch das Resultat der erbrachten Leistung bei der Vergütung eine Rolle spielt. Qualität heisst auch, dass Schweizerinnen und Schweizer einen möglichst schnellen Zugang zu in der Schweiz zugelassenen Medikamenten haben. Auch dafür hat sich die Gesundheitskommission des Nationalrates ausgesprochen (der so genannte Zugang ab Tag 0 der Zulassung).
- Viertens: Konsequente Digitalisierung des Gesundheitswesens. Nicht nur das elektronische Patientendossier braucht ein Update, um strukturierte Daten automatisiert austausch- und lesbar zu machen. Überdies hinaus brauchen wir einen Gesundheitsidentifikator (wie dies das Parlament durch Annahme meiner Motion fordert), dank dem die ganze Administration vereinfacht werden kann. Heute sitzen die Versicherer auf einem grossen Datenschatz, den sie und die forschende Pharmaindustrie nicht nutzen dürfen. So ist es ihnen beispielsweise im Falle einer mutmasslich gefährlichen Medikation untersagt, dies den Versicherten mitzuteilen. Auch das will die Gesundheitskommission ändern. Das Einsparpotenzial der Digitalisierung beträgt 10 Prozent der ganzen Gesundheitskosten; das sind über acht Milliarden Franken pro Jahr.
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