In der Nacht vom 10. August 2020 wurde eine Patientin von einem Angehörigen zur damaligen Notaufnahme des Standorts Tafers gebracht. Seit dem 17. März 2020 war diese jedoch von 22 bis 8 Uhr geschlossen, aufgrund der Covid-Pandemie und des Fachkräftemangels in der Intensivstation Freiburg.
Trotz der Reanimationsversuche des Spitalpersonals und des Notarztdienstes verstarb die ältere Patientin. Ein Notfallmediziner hat nun festgestellt, dass der Tod der Patientin weder durch ein Versagen bei ihrer Behandlung noch durch die Schliessung der Notaufnahme und die zum Zeitpunkt des Vorfalls bestehende interne Organisation verursacht wurde.
Angesichts dieser Erkenntnisse hat die Freiburger Staatsanwaltschaft am 9. Mai 2023 beschlossen,
keine strafrechtlichen Massnahmen einzuleiten. Die Strafverfolgungsbehörde stützt sich auf die Aussage, dass das notärztliche Team des HFR Tafers die Patientin selbst dann nicht hätte retten können, wenn die Notaufnahme geöffnet gewesen wäre. Die Verfügung ist nicht endgültig und kann noch angefochten werden.
Experten bemängeln Verantwortlichkeiten
Im Rahmen der Untersuchung wurden nicht nur die Ereignisse selbst analysiert, sondern auch die Führung, Organisation und Kommunikation in Bezug auf die nächtliche Schliessung der Notaufnahme in Tafers, die inzwischen als Permanence betrieben wird.
Die Anwälte der Freiburger Kanzlei Pérolles Partners kamen zu dem Schluss, dass die Kommunikation grundsätzlich angemessen war, jedoch aufgrund der allgemeinen Informationsflut während der Pandemie für einige Personen möglicherweise nicht ausreichend zugänglich war.
Die unabhängigen Experten erachten es aber als unzureichend, dass für die nächtliche Schliessung keine eigene Arbeitsgruppe gebildet wurde. Zudem seien die verschiedenen Verantwortlichkeiten nicht ausreichend geregelt gewesen. Das HFR hat inzwischen darauf reagiert und organisatorische Anpassungen vorgenommen. So wurde unter anderem ein operativer Direktionsrat eingerichtet und die Funktion des Chief Operating Officer geschaffen.