Zürcher Zusatzversicherten-Steuer: Wer wieviel bezahlen muss

Der Kanton Zürich plant eine Abgabe auf die Erträge, welche die Spitäler mit zusatzversicherten Patienten erzielen. Die Liste zeigt: Das gibt eine eigentliche Hirslanden-Steuer.

, 8. Juli 2016 um 10:11
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Es war gestern ein gesundheitspolitisches Hauptthema: Der Zürcher Regierungsrat will, dass die Zürcher Listenspitäler eine Abgabe leisten auf die Erträge, welche sie mit der stationären Behandlung von Zusatzversicherten erzielen. Nimmt man die Zahlen des Jahres 2015, so würde der Kanton damit rund 43 Millionen Franken einnehmen.
Aber was heisst das konkret? Welche Klinik müsste dann wieviel versteuern? Bekanntlich arbeitet die Zürcher Regierung mit einem Stufenmodell: Wer weniger als 20 Prozent Zusatzversicherte hat, bezahlt nichts. Wer aber beispielsweise über 35 Prozent an Halbprivat- und Privatpatienten aufweist, gibt 30 Prozent der Erträge darauf ab.
Rechnet man dies nun konkret um, so ergäben sich – nach den Zahlen 2015 – folgende Neu-Abgaben:
  1. Klinik Hirslanden: 34,1 Millionen Franken
  2. Schulthess Klinik: 5,8 Millionen Franken
  3. Universitätsklinik Balgrist: 0,7 Millionen Franken
  4. Spital Männedorf: 0,6 Millionen Franken
  5. Klinik Susenberg: 0,4 Millionen Franken
  6. Universitätsspital Zürich: 0,3 Millionen Franken
  7. See-Spital Horgen: 0,2 Millionen Franken
  8. Kantonsspital Winterthur — See-Spital Kilchberg — Uroviva — RehaClinic Zollikerberg: jeweils 0,1 Millionen Franken
  9. GZO Spital Wetzikon: 0,04 Millionen Franken
  10. RehaClinic Kilchberg: 0,02 Millionen Franken

Die Privatkliniken Hirslanden und Schulthess würden also für ihre hohen Anteile von 75,7 Prozent respektive 49,7 Prozent Zusatzversicherten zur Kasse gebeten und den Hauptharst der neuen Einnahmen generieren.
Zum Vergleich: Die ganze Hirslanden-Gruppe erzielte im letzten Geschäftsjahr einen Betriebsgewinn (EBITDA) von 325 Millionen Franken.
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