Krankenkassen: Weniger Auswahl bei den Franchisen

Um das Prämiensystem übersichtlicher zu gestalten, will der Bundesrat die Anzahl der wählbaren Franchisen senken: Zwei selten gewählte Stufen werden gestrichen.

, 17. August 2015 um 14:26
image
  • versicherer
  • krankenkassenprämien
  • franchisen
Die höchste Franchise soll indes unverändert beibehalten werden, so die Mitteilung des Innendepartementes
Derzeit können die Versicherten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unter verschiedenen Franchisestufen wählen und sich entsprechend an den Kosten beteiligen. Für Erwachsene sind – neben der ordentlichen Franchise von 300 Franken – fünf Wahlfranchisen möglich. 56 Prozent der Versicherten haben eine solche Wahlfranchise abgeschlossen, wobei nicht alle Stufen gleichermassen gefragt sind.
Um das System zu vereinfachen, schlägt das EDI vor, die zwei selten gewählten Stufen von 1000 und 2000 Franken zu streichen. 
Es verbleiben damit die ordentliche Franchise von 300 und die Wahlfranchisen 500, 1500 und 2500 Franken.

Rund 650'000 Betroffene

Bei Kindern beträgt die ordentliche Franchise derzeit 0 Franken. Wahlfranchisen werden hier kaum gewählt. Nur knapp 10 Prozent der Kinder sind in einer der sechs Stufen der Wahlfranchisen versichert. Am meisten gewählt wird die Stufe 400 Franken – dies gilt für rund 2 Prozent der 1,5 Millionen Kinder. Das EDI schlägt deshalb vor, nur noch zwei Wahlfranchisen beizubehalten, nämlich die höchste zu 600 Franken und die beliebteste zu 400 Franken.
Betroffen von der Änderung sind ungefähr 590'000 Erwachsene und 66'600 Kinder.

Erstmals spürbar bei den Prämien 2017

Mit dem Abbau der Franchisestufen wird auch die Höhe des maximalen Prämienrabatts angepasst, den die Krankenversicherer gewähren dürfen. Denn der heutige Spitzenrabatt ist nicht rentabel, das heisst: Er ist höher als die risikobereinigten Einsparungen der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die auf die einzelnen Wahlfranchisen zurückzuführen sind.
Der maximale Rabatt beträgt deshalb neu 60 Prozent des zusätzlich übernommenen Risikos bei einer Franchise von 1500 Franken und 50 Prozent bei einer Franchise von 2500 Franken. Bei 500 Franken bleibt er bei 70 Prozent. Bei den Kindern beträgt die maximale Prämienreduktion 65 Prozent bei einer Franchise von 400 Franken und 60 Prozent bei einer Franchise von 600 Franken.
Die entsprechende Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung geht nun in die Anhörung. Sie soll 2017 in Kraft treten und wird sich erstmals auf die Prämien 2017 auswirken.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

In Genf und Waadt geht es um die «Geiselnahme» der Zusatzversicherten

Der Konflikt zwischen Ärzten und Versicherern über die Kostenübernahme für Halbprivat- und Privatpatienten schwelt weiter: Die Waadtländer Ärztegesellschaft wendet sich an die Finma, während Genf ein Ultimatum stellt.

image

CSS fahndet nach Missbrauch und spart damit 38 Millionen Franken

Die CSS fällt immer wieder auf, wenn es um die Aufdeckung von Betrugsversuchen bei Krankenversicherungen geht.

image

Verzögerte Kostengutsprachen und ihre Folgekosten

Eine Studie zeigt, wie die Krankenkassen die Gesuche für eine Brustverkleinerung bearbeiten. Fast die Hälfte der Patientinnen musste mehrere Anträge stellen – mit Zusatzkosten von durchschnittlich 2400 Franken.

image

Ehemaliger Sympany-CEO an der Spitze von Eskamed

Michael Willer hat die Leitung von Eskamed übernommen. Das Basler Unternehmen hat sich auf die Qualitätssicherung in der Komplementär- und Präventivmedizin spezialisiert.

image
Gastbeitrag von Guido Schommer

Aufsichts-Populismus: Wer schützt die Versicherten vor der Finma?

Die Aufsichtsbehörde will den Zusatzversicherungsmarkt noch mehr regulieren. Den Versicherten hilft das nicht, im Gegenteil: Spitäler geraten unter Druck, die Spitalwahl wird eingeschränkt, die Versorgung leidet.

image

«Nur in Genf und der Waadt haben wir noch Probleme»

Die Finma genehmigt keine neuen Produkte der Krankenzusatzversicherer, solange nicht alle Transparenzanforderungen erfüllt sind – und solange sich die Ärztegesellschaften am Genfersee querstellen.

Vom gleichen Autor

image

Überarztung: Wer rückfordern will, braucht Beweise

Das Bundesgericht greift in die WZW-Ermittlungsverfahren ein: Ein Grundsatzurteil dürfte die gängigen Prozesse umkrempeln.

image

Kantone haben die Hausaufgaben gemacht - aber es fehlt an der Finanzierung

Palliative Care löst nicht alle Probleme im Gesundheitswesen: … Palliative Care kann jedoch ein Hebel sein.

image

Brust-Zentrum Zürich geht an belgische Investment-Holding

Kennen Sie Affidea? Der Healthcare-Konzern expandiert rasant. Jetzt auch in der Deutschschweiz. Mit 320 Zentren in 15 Ländern beschäftigt er über 7000 Ärzte.