Organtransplantation: Meldepflicht für Zwischenfälle
Der Bund will mit einem flächendeckenden Vigilanzsystem die Patientensicherheit in der Transplantationsmedizin erhöhen.
, 16. Februar 2023 um 07:30In der Schweiz fehlt bislang eine Meldepflicht für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen bei Transplantationen von Organen, Geweben oder Zellen. Diese Meldepflicht soll nun eingeführt werden.
Zu diesem Zweck soll ein Vigilanzsystem aufgebaut werden, wie es auch in anderen Bereichen besteht, etwa bei Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Der Bundesrat hat dazu die Botschaft zur Änderung des Transplantationsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Neues elektronisches System
Vorgesehen sind ein neues elektronisches System, in dem die Meldungen aus den Bereichen Organe, Gewebe und Blut-Stammzellen zentral erfasst und bearbeitet werden, sowie Vigilanzstellen, um die Meldungen aufzuarbeiten.
Damit kann die Qualität der Organe, Gewebe und Zellen besser überwacht und das Risiko einer Übertragung von Krankheiten gesenkt werden. Bereits heute gelten strenge Anforderungen und Qualität sowie Sicherheit der Transplantationen sind in der Schweiz auf hohem Niveau.
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