Krankenhausqualität soll offengelegt werden

In Deutschland soll eine Transparenzoffensive zur Qualität der Krankenhäuser ins Leben gerufen werden. Damit soll auch der Wettbewerb gestärkt werden.

, 17. August 2023 um 07:56
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Neu müssen in Deutschland Daten zur Anzahl des beschäftig­ten ärztlichen Personals sowie den jeweils zugeordneten Leistungsgruppen und den erbrachten Leistungen übermittelt werden. | Unsplash
In Deutschland existieren aktuell 1887 Krankenhäuser mit teils sehr unterschiedlicher Qualität. Der Deutsche Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will deshalb per 1. April 2024 eine Transparenzoffensive zur Qualität der Krankenhäuser ins Leben rufen. Geplant ist ein Onlineportal, das sowohl Ärzte wie auch Patienten über das Leistungsangebot der Krankenhausstandorte informieren soll.

Transparenz für Patienten und Ärzte

Das Transparenzverzeichnis soll dem Entwurf zufolge „in leicht verständlicher, interaktiver Form über das Leistungsangebot am jeweiligen Krankenhausstandort“ informieren. Darin sollen Informationen etwa über das Leistungsangebot, über Fallzahlen und personelle Ausstattung publiziert werden. Die Überlegung dahinter: Patienten hätten so eine Übersicht des für ihre Behandlung am besten geeigneten Krankenhausstandorts. Einweisende Ärzte wiederum sollen über die Qualität und die Leistungserbringungen der Kranken­häuser angemessen informiert und aufgeklärt werden.

Wettbewerb und Qualität sollen gestärkt werden

Das Transparenzverzeichnis soll zudem den Wettbe­werb um mehr Qualität in der medizinischen Versorgung stärken, indem die Krankenhausstandorte die Leis­tungs- und Qualitätsdaten anderer Einrichtungen als Orientierung für eigene Verbesserungsmassnahmen nutzen. Zugleich erhofft sich der Gesundheitsminister dadurch auch einen Motivationsschub für Krankenhausmitarbeitende 'sich stetig zu verbessern und im Versorgungsgeschehen zu optimie­ren'.

Gesetzliche Verpflichtung zur Datenübermittlung

Die Krankenhäuser werden gesetzlich verpflichtet, entsprechende Daten vierteljährlich an das Institut für das Ent­geltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermitteln. Neu muss die Anzahl des beschäftig­ten ärztlichen Personals sowie den jeweils zugeordneten Leistungsgruppen und den damit zusammenhängen­den erbrachten Leistungen übermittelt werden.
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