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See-Spital: Vorwürfe teils bestätigt, teils entkräftet
Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat das Verfahren gegen das See-Spital abgeschlossen. Die im Oktober getroffenen Anordnungen wurden bestätigt.
, 1. Februar 2016 um 13:54- So hatte der Leiter der Schmerzklinik zum Teil Injektionen vorgenommen, ohne die Eingriffe mit einem bildgebenden Verfahren zu kontrollieren; gegenüber den Kassen aber machte er stets eine Behandlung mit Bildgebung geltend.
- Hinzu sei die lückenhafte Führung der Patientendokumentationen gekommen.
- Ein weiterer Kritikpunkt: Die Spitalführung hatte dies nicht erkannt oder war Hinweisen darauf nicht konsequent nachgegangen. Dies erkläre sich insbesondere durch die mangelhafte Einbindung der Schmerzklinik in die Spitalorganisation, stellt der Bericht fest.
- Es gibt, entgegen anderslautenden Meldungen, keine Anhaltspunkte für die nachträgliche Ergänzung von Patientendokumentationen, die Rückbindung von Vorgesetzten des Beschuldigten oder für die Vernichtung von einschlägigen Akten.
- Nicht bestätigt wurden auch gewisse Vorwürfe gegen den Beschuldigten selbst – so insbesondere, dass es zu einer mangelhaften Aufklärung von Patienten gekommen sei.
Verbesserung des Verhältnisses zu den Belegärzten
Generika abgegeben, Originale verrechnet
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