«Die Vertragsfreiheit sollte nicht als Ladenhüter abgetan werden»

Der ehemalige Sympany-Chef plädiert für Grundversicherungsmodelle mit reduziertem Leistungsumfang.

Gastbeitrag von Michael Willer, 21. Oktober 2023 um 04:01
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Michael Willer: «Die Prämien belasten heute vor allem junge Familien überproportional.» | zvg
Verschiedentlich wird eine «Krankenversicherung light» gefordert. Das ist vor dem Hintergrund der Prämienentwicklung verständlich und zu begrüssen – auch wenn der Begriff «light» nicht ganz passt.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) schützt vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Ziel wäre es, große finanzielle Risken abzusichern, die nicht individuell getragen werden können. Die OKP hat sich aber immer mehr weg von einer Versicherung zu einer Finanzierungsquelle für praktisch sämtliche medizinische Leistungen entwickelt. Der Zugang für Leistungserbringer wurde ausgebaut und neue Leistungen sind fortlaufend dazugekommen.

«In anderen Ländern werden private Krankenversicherungen teileweise steuerlich gefördert.»

Mit Einführung der neuen Spitalfinanzierung hat die OKP die freiwillige Zusatzversicherung sogar direkt konkurrenziert - ein Schritt in die falsche Richtung. In anderen Ländern werden private Krankenversicherungen teileweise sogar steuerlich gefördert, weil nur dank freiwilliger Finanzierung die Kosten des Gesundheitswesens überhaupt getragen werden können.
Leistungen müssen wirksam, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, wenn sie von der OKP übernommen werden sollen (WZW-Prinzip). Die Kosten vieler medizinischen Leistungen, aber auch vieler Medikamente, sind betragsmäßig aber kein finanzielles Risiko, das zwingend über eine Versicherung abgesichert werden muss.

«Krankenversicherer sollen Varianten für eine Grundversicherung mit reduziertem Leistungsumfang anbieten dürfen.»

Krankenversicherer sollen deshalb Varianten für eine Grundversicherung mit reduziertem Leistungsumfang anbieten dürfen. Ein Beispiel: in einem solchen Modell könnten zum Beispiel die ersten Serien an Sitzungen in der Physiotherapie grundsätzlich immer vom Versicherten selber getragen werden, aber auch Medikamente bis zu einer gewissen Betragsschwelle.
Wer sich für ein solches reduziertes Modell entscheidet, muss für die Übernahme zusätzlicher Kosten durch tiefere Prämien entschädigt werden. Ein solches Modell wird nicht unsolidarisch sein, solange die Prämienreduktion nicht die volle zusätzliche Risikoübernahme dieses Kollektivs entschädigt. Über das bestehende Instrument des Risikoausgleichs kann dies entsprechend gesteuert werden.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass Prämien und Prämienverbilligungen steigen, der Betrag zur individuellen Kostenbeteiligung aber nicht.

Gleichzeitig scheint auch das Verständnis dafür zu wachsen, dass die heutigen Wahlfranchisen erhöht werden müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Prämien und Prämienverbilligungen steigen, der Betrag zur individuellen Kostenbeteiligung aber nicht. Eigenverantwortung wird so immer schlechter belohnt.
Die Versicherungsprämien belasten das Haushaltsbudget heute in erheblichem Masse. Die Gesundheitskosten werden auch in Zukunft weiter steigen. Wäre es nicht ein Gebot der Fairness, wenn Versicherte über den Leistungsumfang in Form von unterschiedlichen Modellen mitentscheiden können? Leistungserbringer und Krankenversicherter wären heute in der Lage, solche Modelle zu entwickeln.

«Mehr als ein Drittel der Pensionierten verfügt gar über so viel Einkommen, dass sie selbst im Alter weiter sparen und mehr Vermögen aufbauen können.»

Damit wird auch die Frage, was in einer obligatorischen Grundversicherung versichert werden soll und was nicht, nicht allein im Kreis von Gesundheitsexperten diskutiert, sondern von den Prämienzahlern – dort wo diese Diskussion nämlich hingehört.
Dei Einführung der Sozialversicherungssysteme galt die Gleichung: alt = arm = krank. Auch wenn das Krankheitsrisiko mit steigenden Alter zunimmt, sind «gesunde Jahre» bis in höhere Lebensalter nicht mehr die Ausnahme. Zudem hat die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Alter zugenommen. Mehr als ein Drittel der Pensionierten verfügt gar über so viel Einkommen, dass sie selbst im Alter weiter sparen und mehr Vermögen aufbauen können.

«Eine Möglichkeit wäre, dass typische Altersleistungen, wie Spitex oder Langzeitpflege, nur noch über die Prämien der zum Beispiel über 50-Jährigen finanziert würden.»

Heute steigen in der OKP die Prämien ab dem 26. Altersjahr aber nicht mehr an. Sie belasten heute vor allem junge Familien überproportional. Im BVG wird zu recht die Quersubventionierung innerhalb der Pensionskassen von den noch Erwerbstätigen zu den Pensionierten, kritisiert.
Im Umlagesystem der Krankenversicherung würde eine Erhöhung der Prämien bei älteren Erwachsenen den neuen wirtschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Sinnvoll wären mindestes zwei Alterskategorien für die Erwachsenenprämien. Eine andere Möglichkeit wäre, dass typische Altersleistungen, wie Spitex oder Langzeitpflege, nur noch über die Prämien der zum Beispiel über 50-Jährigen finanziert würden.

«Das Thema der Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern wird in der politischen Diskussion fälschlicherweise als «Ladenhüter» abgetan.»

Das Vertrauen in Marktkräfte ist uns im Gesundheitswesen leider abhandengekommen. Insbesondere das Thema der Vertragsfreiheit zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern wird in der politischen Diskussion fälschlicherweise als «Ladenhüter» abgetan. Dabei wäre nicht weniger, sondern mehr Markt dringend angezeigt.
In vielen Bereichen haben wir ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage. Beklagt wird beispielsweise seit Jahren der Mangel an Hausärzten und eine Überversorgung in einzelnen ärztlichen Spezialdisziplinen. Eine Ursache, neben anderen, sind unterschiedlich hohe Einkommen. Diese werden über die Tarifsysteme respektive Preise «zementiert».

«Kein Krankenversicherer dürfte es sich leisten, mit Grundversorgern keine Verträge abzuschliessen – er würde sofort Versicherte verlieren.»

Befürchtet wird, dass Versicherer bei Vertragsfreiheit Verträge nur zu tieferen Preisen abschließen. Im Bereich der ärztlichen Grundversorgung wäre aber genau das Gegenteil der Fall. Hausärzte sind heute das «knappe Gut». Kein Krankenversicherer dürfte es sich leisten, mit Grundversorgern keine Verträge abzuschliessen – er würde sofort Versicherte verlieren. Grundversorger können im System der Vertragsfreiheit im Gegenteil höhere Tarife durchsetzen. Im Bereichen wo es Überversorgung gibt können Krankenversicherer umgekehrt tiefere Preise fordern, wenn ein Vertrag zustande kommen soll.
Michael Willer war von April 2017 bis Juli 2023 CEO beim Krankenversicherer Sympany.

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