BAG stoppt Generika-Werbung in Arztpraxen – zumindest vorerst

Dürfen Ärzte Geld verdienen, indem sie Unterlagen von Sandoz im Wartebereich auflegen? Um diese Frage tobt nun ein Rechtsstreit.

, 10. November 2023 um 09:00
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Wo ist das legal, wo ist es illegal? Sandoz-Bhaltis aus der Arztpraxis  |  Bild: Medinside
Wer beim Hausarzt war, kommt oft mit einem Päckli Papier-Nastüchlein oder mit einer praktischen kleinen blauen Alu-Pillenbox zurück: Es sind Bhaltis, die im Wartezimmer aufliegen – und die das Sandoz-Logo tragen. Auch finden die Patientinnen und Patienten beim Warten neben einigen Zeitschriften gelegentlich Sandoz-Flyer; oder sie sehen Sandoz-Werbung auf den Bildschirmen.
Für diese Platzierungen entschädigt der Schweizer Generikahersteller die Praxisbetreiber. Zumindest tat er das bislang.
Nun aber kündigte Sandoz an, diese Art Zusammenarbeit abzubrechen und die Werbeverträge per Ende Jahr auslaufen zu lassen. Dies meldete Radio SRF unter Berufung auf den entsprechenden Brief an die Ärzte.

Ärzte sind nicht Apotheker

Denn offenbar hatte das Bundesamt für Gesundheit interveniert. Das Amt kam zum Schluss, dass solche Zahlungen unzulässig seien. Auch gegenüber den CH-Media-Zeitungen bestätigte Sandoz den Vorgang: «Wir können bestätigen, dass das BAG im Oktober 2023 erstmals Position bezogen und bezahlte Werbedienstleistungen neu in Arztpraxen als unzulässig taxiert hat». Nun bestünde erhebliche Rechtsunsicherheit – deshalb der Übungsabbruch.
Der entscheidende Punkt dabei: Es geht um die Ärzte – und nicht etwa um einen Apotheken-Aushang für OTC-Medikamente. Denn das Heilmittelgesetz schreibt vor, dass man bei seinen therapeutischen Entscheiden nicht durch finanzielle Anreize beeinflusst werden darf. Und dieses Risiko besteht, wenn ein einzelner Hersteller nebendran im Wartezimmer teure Präsenz markiert: So die Einschätzung des BAG.
Ausgelöst wurde die Intervention offenbar durch den Fall der (inzwischen geschlossenen) Hausarztkette Haehner. Dabei wurde im Frühling 2023 auch bekannt, dass eine einzelne Praxis für die Bereitstellung von Werbeunterlagen im Wartebereich 67'000 Franken erhalten hatte – also doch eine erkleckliche Summe.
Sandoz wiederum ist überzeugt, dass sein Vorgehen rechtskonform ist: Man werde sich juristisch gegen die Einschätzung des BAG wehren, so das Statement gegenüber Radio SRF.
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