Unispital Basel muss Tote künftig extern untersuchen

Das baselstädtische Institut für Rechtsmedizin darf verstorbene Patienten des Unispitals nicht mehr rechtskräftig begutachten. Dies hat ein Gericht entschieden.

, 11. Juli 2016 um 08:25
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Todesfälle von Patienten im Universitätsspital müssen künftig ausserhalb des Kantons untersucht werden. Das hat das Bundesgericht entschieden, wie die Zeitung «Schweiz am Sonntag» berichtet.
Die Basler Staatsanwaltschaft bestand darauf, gestorbene Patienten des Unispitals vom rechtsmedizinischen Institut in Basel obduzieren zu lassen.

Zu verflochten

Der Grund für den bundesgerichtlichen Widerspruch ist nun die Nähe des staatlichen Instituts zur Universität Basel. So verfüge dessen Chefärztin für forensische Medizin, Kathrin Gerlach, wegen der Verbindungen ihres Instituts zum Universitätsspital Basel-Stadt «nicht über die erforderliche Unabhängigkeit».
Dies erwecke zumindest den Anschein von Befangenheit, urteilen die Richter. Die Rechtsmediziner könnten bei Schreiben ihres Gutachten Rücksicht auf hierarchisch höhergestellte Personen ihrer Fakultät nehmen.
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