Spitex: Muss der Staat Aufträge öffentlich ausschreiben?
Ein rechtliches Gutachten der Spitex privée Suisse kommt im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe von Spitex-Dienstleistungen zum Schluss: «Es kommt darauf an.»
, 18. Juli 2016 um 09:47
Einzelfälle müssen geprüft werden
- Aufträge, die nicht von der öffentlichen Hand, sondern von Privaten auf dem freien Markt veranlasst oder finanziert werden
- Aufträge, bei welchen – aktuell und in naher Zukunft – hinsichtlich nachgefragter Spitex Dienstleistungen keinerlei Wettbewerb besteht
- Aufträge an gemeindeeigene Spitex-Dienste
- Aufträge an Wohlfahrtseinrichtungen
- Aufträge an nicht gewinnorientierte, öffentliche Spitex-Organisationen mit rein ideeller
- Ausrichtung (ausschliessliche KVG-Tätigkeit und keine Teilnahme am Markt) sowie
- Aufträge an rein ideell motivierte Spitex-Organisationen, welche KVG Leistungen lediglich kostendeckend erbringen und die weiter nicht am Markt tätig sind oder nur in untergeordnetem Rahmen im Sinne einer rein ideell motivierten Nebentätigkeit
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