Spitex: Muss der Staat Aufträge öffentlich ausschreiben?

Ein rechtliches Gutachten der Spitex privée Suisse kommt im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe von Spitex-Dienstleistungen zum Schluss: «Es kommt darauf an.»

, 18. Juli 2016 um 09:47
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Die Association Spitex privée Suisse (ASPS) hat den beiden an der Uni Zürich lehrenden Staats- und Verwaltungsrechtlern Tomas Poledna und Ralph Trümpler ein Gutachten im Bereich der  Ausschreibung und Vergabe von Spitex-Dienstleistungen in Auftrag gegeben. 
Dabei setzt sich das Papier mit der Frage auseinander, ob im Bereich der ambulanten Grundversorgung mit Pflegeleistungen eine Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung und Vergabe von Spitex-Dienstleistungen besteht.

Einzelfälle müssen geprüft werden

Das Gutachten kommt laut einer Mitteilung zum Schluss: «Stehen der öffentlichen Hand keine gemeindeeigenen Spitex-Dienstleister zur Verfügung oder entscheidet sie sich aus anderen Gründen dazu, die Erbringung der Spitex-Dienstleistungen extern zu vergeben, so muss für jeden Einzelfall gesondert geprüft werden, ob die Vorschriften des Vergaberechts zur Anwendung gelangen oder nicht.»
Gemeinden sollten deshalb laut Gutachten der beiden Rechtsanwälte hinsichtlich zu vergebender KVG-Leistungen unbedingt die Wettbewerbssituation beachten. Die ASPS fordert seit Längerem, dass Gemeinden öffentliche Aufträge für Spitex Dienstleistungen konsequent ausschreiben sollen.
Grundsätzlich vom Vergaberecht befreit sind:

  • Aufträge, die nicht von der öffentlichen Hand, sondern von Privaten auf dem freien Markt veranlasst oder finanziert werden
  • Aufträge, bei welchen – aktuell und in naher Zukunft – hinsichtlich nachgefragter Spitex Dienstleistungen keinerlei Wettbewerb besteht
  • Aufträge an gemeindeeigene Spitex-Dienste
  • Aufträge an Wohlfahrtseinrichtungen
  • Aufträge an nicht gewinnorientierte, öffentliche Spitex-Organisationen mit rein ideeller
  • Ausrichtung (ausschliessliche KVG-Tätigkeit und keine Teilnahme am Markt) sowie
  • Aufträge an rein ideell motivierte Spitex-Organisationen, welche KVG Leistungen lediglich kostendeckend erbringen und die weiter nicht am Markt tätig sind oder nur in untergeordnetem Rahmen im Sinne einer rein ideell motivierten Nebentätigkeit

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