Impfung: «Kantone müssen in die Bresche springen»

Das empfiehlt die GDK. Nachdem die Krankenversicherer nicht bereit sind, die geltende Pauschale zu verlängern, sollen die Kantone mit acht Franken einspringen.

, 20. September 2021 um 14:55
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«Die Kantone unternehmen derzeit grosse Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Arztpraxen, die Impfungen gegen Covid-19 durchführen und die Patientinnen und Patienten informieren und motivieren. Für diesen Beitrag zur Krisenbewältigung sollen die Praxen angemessen entschädigt werden», schreibt die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK in ihrer Mitteilung. Das Problem ist, dass Krankenversicherer nicht bereit sind, die geltende Pauschale von Franken 24.50 pro Impfakt über Ende September hinaus zu verlängern. Für die GDK ist klar: «Deshalb müssen nun die Kantone in die Bresche springen.»
Auf die geltende Pauschale hatten sich die GDK und die Einkaufsgemeinschaften der Versicherer zunächst bis Mitte Jahr und dann bis Ende September geeinigt. Auf eine Verlängerung bis Ende Jahr konnten sich die Tarifvertragspartner nicht mehr einigen. Ab Anfang Oktober kommt deshalb ein Tarif von Franken 16.50 zur Anwendung.  «Diese Vergütung ist nicht kostendeckend und dürfte viele Arztpraxen zum Ausstieg aus der Impfkampagne bewegen», mahnt die GDK.  

Kantone sollen acht Franken bezahlen

Der Vorstand der GDK empfiehlt deshalb den Kantonen, die Differenz von acht Franken  zu decken. Der Entscheid obliegt den einzelnen Kantonen. Viele Kantone sehen schon heute einen höheren Tarif für Impfungen in Arztpraxen vor. «Das zeigt, dass auch die geltende Pauschale von Franken 24.50 die Kosten nicht zu decken vermag. Der finanzielle Aufwand für die Zusatzfinanzierung muss den gesamtwirtschaftlichen Kosten gegenübergestellt werden, die ein Ausstieg vieler Arztpraxen aus der Impfkampagne nach sich ziehen würde. Denn die Arztpraxen sind und bleiben ein wichtiger Pfeiler dieser Kampagne», so die GDK. 
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