Der Bundesrat hat einen weiteren Entscheid zu den Elektronischen Patientendossiers getroffen. Er möchte überkantonal tätige Stammgemeinschaften ermöglichen und damit die flächendeckende Einführung des elektronischen Patientendossiers vereinfachen, steht in einer Medienmitteilung. Neu sollen Stammgemeinschaften mehr Mittel erhalten, wenn sich ihr Einzugsgebiet vergrössert.
Bisher betrug die vorgeschriebene Obergrenze vier Millionen Dossiers pro Stammgemeinschaft. Neu kann eine Stammgemeinschaft bis zu vier Millionen Dossiers verwalten. Die Regierung hat in ihrer Freitagssitzung die Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier entsprechend angepasst.
Über acht Millionen möglich
Gemäss der Mitteilung sind derzeit neun Stammgemeinschaften im Aufbau. In diesen schliessen sich Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen zusammen, um den Patientinnen und Patienten die Eröffnung eines elektronischen Patientendossiers zu ermöglichen. Diese Stammgemeinschaften bekommen Bundesgeld, um so die Einführung bis 2020 sicherzustellen.
Am Gesamtbetrag von 30 Millionen Franken ändert sich nichts; neu kann aber eine einzelne Stammgemeinschaft mehr Geld erhalten. Neben dem Grundbeitrag von 500'000 Franken sind dies zwei Franken pro effektivem Dossier. Damit kann eine Gemeinschaft nun maximal acht Millionen Franken vom Bund erhalten.