Ausbildungspflicht für Pflegefachpersonen

Der Kanton Zürich verpflichtet Heime und die Spitex, Nachwuchs auszubilden.

, 7. Dezember 2018 um 09:26
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Die Zahl der ausgebildeten Pflegefachkräften steigt an. Dennoch hinkt die Zahl der Abschlüsse dem effektiven Bedarf an Fachkräften noch immer hinterher. Nun reagiert die Zürcher Regierung. Dies, indem er im Langzeitbereich die Ausbildung stärkt. Er führt ab dem kommenden Jahr für Spitex und Pflegeeinrichtungen eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung ein. In den Zürchern Akutspitälern existiert eine solche Regelung bereits seit 2013. Dies habe sich dort bewährt, teilt der Regierungsrat mit.
Deutlich mehr Ausbildungsplätze
Die Ausbildungspflicht ist für die rund 530 Heime und Spitex-Institutionen ab dem 1. Januar 2019 verbindlich. Während 2016 bei Spitex und in Heimen 1675 Pflegefachkräfte ausgebildet wurden, sollen es 2019 bereits 1800 sein. Bis ins Jahr 2023 soll die Zahl auf 2600 ansteigen.
Die Zahl der Ausbildungsplätze wird anhand des kantonalen Nachwuchsbedarf errechnet. Daraus ergibt sich ein Ausbildungssoll, das für jede Institution pro Beruf und Jahr bestimmt wird. Die erste Berechnung der Soll-Werte erfolgte aufgrund der Stellenerhebungen und der verrechneten Pflegestunden des Jahres 2016 und gilt für die Jahre 2019 bis 2021. Je nach Beruf und Jahr müssen Heime und Spitex einen bestimmten Prozentsatz des Soll-Wertes erreichen. Wer den Grenzwert nicht erreicht, entrichtet eine Ersatzabgabe, wer ihn übertrifft, erhält eine Gutschrift. Die Institutionen können Ausbildungsleistungen von einer anderen Institution beziehen oder an eine andere abgeben.
Branche trägt Neuerung mit
Die Verankerung der Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege werde von den Gemeinden und den Branchenverbänden mitgetragen, schreibt die Zürcher Regierung. In der Vernehmlassung, die die Gesundheitsdirektion durchgeführt hat, haben sie sich positiv dazu geäussert und die Massnahme als für die Nachwuchssicherung erforderlich bezeichnet.


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