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Hirnschlag erst spät behandelt – Spital nicht schuldig
Ein Genfer Spital hat bei einer Notfall-Patientin erst nach 12 Stunden einen Hirnschlag diagnostiziert. Trotzdem ist es keinen Schadenersatz schuldig.
, 4. September 2024 um 05:34Ein Genfer Spital hat den Hirnschlag einer Patientin zwar erst spät behandelt. Doch Schadenersatz muss es keinen zahlen, befand das Bundesgericht. | UnsplashZuerst Hyperventilation vermutet
Erhebliche Folgeschäden
Zuerst zwei Millionen Franken verlangt
Zuerst freigesprochen, dann wieder verurteilt
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