Wegweisender Gerichtsentscheid bei «ambulant vor stationär»

Die Aargauer OP-Liste über die Bundesregulierung hinaus ist laut dem Verwaltungsgericht nicht gesetzeskonform. Nur das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) dürfe eine Liste «ambulant vor stationär» herausgeben.

, 12. Dezember 2018 um 17:34
image
  • spital
  • ambulant vor stationär
  • kanton aargau
  • praxis
Die Regelung, wonach im Kanton Aargau 13 Behandlungen und Untersuchungen nur ambulant durchgeführt werden dürfen, widerspricht den bundesrechtlichen Vorgaben. Zu diesem Entscheid kommt das Aargauer Verwaltungsgericht, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorgeht. Zwei private Beschwerdeführer stellten in einem Normenkontrollbegehren die Vereinbarkeit mit dem KVG infrage.
Damit existieren im Aargau vorerst keine kantonalen Vorschriften mehr zur Umsetzung des Grundsatzes «ambulant vor stationär». Der Kanton Aargau muss seine Spitalverordnung nun anpassen, obwohl das Prinzip auch in der Totalrevision des Spitalgesetzes vorgesehen war.

Kanton zeigt sich überrascht

Es obliege dem Bundesrat bzw. dem Eidgenössischen Departement des Innern (EDI), jene stationären Behandlungs- oder Untersuchungsmethoden zu bezeichnen, deren Kosten nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Kanton und den Versicherern zu tragen seien, so das Hauptargument. Die Kantone dürften ihre Kostenpflicht nicht noch zusätzlich einschränken.
Barbara Hürlimann, die Leiterin der Abteilung Gesundheit beim Kanton Aargau, zeigte sich «sehr überrascht» über das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts. Beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS) werde man dieses nun studieren – und über einen Weiterzug an das Bundesgericht entscheiden, sagte sie gegenüber dem «Regionaljournal Aargau Solothurn» von Radio SRF.
Das könnte Sie auch interessieren: 

«Kantone, setzt eure eigenen OP-Listen ausser Kraft»

Artikel teilen

Loading

Comment

2 x pro Woche
Abonnieren Sie unseren Newsletter.

oder

Mehr zum Thema

image

Basel: Adullam-Stiftung engagiert Jörg Leuppi

Der CMO des Kantonsspitals Baselland wird Stiftungsrat bei der Organisation für Altersmedizin.

image

USZ macht Verlust von 49 Millionen Franken

Verantwortlich dafür sind unter anderem inflations- und lohnbedingte Kosten. Zudem mussten Betten gesperrt werden.

image

Auch das KSW schreibt tiefrote Zahlen

Hier betrug das Minus im vergangenen Jahr 49,5 Millionen Franken.

image

...und auch das Stadtspital Zürich reiht sich ein

Es verzeichnet einen Verlust von 39 Millionen Franken.

image

Kantonsspital Olten: Neuer Chefarzt Adipositaschirurgie

Urs Pfefferkorn übernimmt gleichzeitig die Führung des Departements Operative Medizin.

image

SVAR: Rötere Zahlen auch in Ausserrhoden

Der Einsatz von mehr Fremdpersonal war offenbar ein wichtiger Faktor, der auf die Rentabilität drückte.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.