Der «Ärztestopp» wird wohl doch bis 2019 verlängert – unter der Voraussetzung, dass der Bundesrat in dieser Zeit Alternativen ausarbeitet. Der Ständerat hat am Mittwoch einen entsprechenden Antrag seiner Gesundheitskommission einstimmig durchgewunken
(zur Sitzungs-Zusammenfassung). Auch die Gesundheitskommission des Nationalrates hatte dieses Vorgehen zuvor befürwortet.
Der Bundesrat muss nun also Szenarien prüfen, wie die Zulassung von Spezialärzten gesteuert werden könnte – wobei laut der Ständerats-Kommission nicht nur die frei praktizierenden Ärzte unter die Lupe genommen werden sollen, sondern auch die Spitalambulatorien.
«Auf der Basis von Qualitätskriterien»
Zugleich lehnte die kleine Kammer eine Motion aus der SVP-Fraktion ab, die ab einer gewissen Ärztedichte Vertragsfreiheit verlangt hatte – die Versicherer sollten also ab einem bestimmten Punkt selber entscheiden können, mit welchen Medizinern sie zusammenarbeiten.
In einer ersten Reaktion zeigte sich der Ärzteverband FMH zufrieden über die ständerätlichen Entscheide. Er sichtet darin einen Auftrag an den Bundesrat, «verschiedene Steuerungsoptionen auf der Basis von Qualitätskriterien» zu prüfen – ein Kernanliegen der Ärzteschaft.
«Grundlage für die Arzt-Patienten-Beziehung»
«Die FMH begrüsst beide Beschlüsse», so die Mitteilung: «Die Motion hätte die freie Arztwahl eingeschränkt und war einzig auf den praxisambulanten Versorgungsbereich ausgerichtet. Aus Sicht der FMH ist es zielführender, Qualitätskriterien wie Sprachkompetenz und Tätigkeitsdauer an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte als Voraussetzung für die Zulassung einzusetzen.»
Auf der anderen Seite hätte die Einführung der Vertragsfreiheit den Versicherern die Möglichkeit gegeben, die freie Arztwahl der Patienten einzuschränken. «Die freie Arztwahl ist aber eine unentbehrliche Grundlage sowohl für eine vertrauensvolle Arzt-Patient-Beziehung als auch für eine erfolgreiche und nachhaltige Behandlung», meint die FMH. «Deshalb sollen die Patienten selber entscheiden können, zu welchem Arzt sie gehen wollen – dies ist eine in der Schweizer Bevölkerung fest verankerte und an der Urne mehrfach bestätigte Freiheit.»