Verliert Listenspital seine Zulassung?

Ein Zürcher Spital verbaut eine Viertelmilliarde. Dies ohne öffentliche Ausschreibungen. Nun liegt der Fall beim Bundesgericht - und könnte Auswirkungen auf das gesamte Spitalwesen haben.

, 8. Februar 2019 um 09:33
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250 Millionen Franken soll der Neubau kosten. Doch das GZO-Spital in Wetzikon hat dazu keine einzige öffentliche Ausschreibung gemacht. Nachdem der Zürcher Regierungsrat das Spital mit einem Entscheid dazu verpflichtete, focht das GZO diesen Entscheid an. Der Rekurs durch das Spital ist beim Bundesgericht hängig, wie der Zürcher Oberländer berichtet.
Das Vorgehen berge hohe Risiken, mahnen Kritiker. So befürchtet der Wetziker Gemeinderat Christoph Wachter, dass dem Spital nicht nur eine Busse, sondern im Extremfall auch einen Entzug des Leistungsauftrags drohe.
Was sagt das Bundesgericht?
Der Fall zieht sich bereits seit dem Jahr 2015 hin. Die Regierung stützt sich dabei auf ein juristisches Gutachten: Spitäler seien «Leistungserbringer in einem stark regulierten Markt». Und da die Leistungen im Bereich der Grundversicherung zudem zu einem erheblichen Teil von der öffentlichen Hand finanziert würden, müssten sich Spitäler ebenso an die Regelungen die Beschaffungsrichtlinien halten. Letztere schreiben öffentliche Ausschreibungen von Aufträgen aus.
Doch in Wetzikon sieht man das anders. Das Urteil des Bundesgerichts zum GZO kann aber auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen aller anderen Spitäler haben.
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