Die Ärzteschaft setzt sich dafür ein, sowohl einen Overuse als auch einen Underuse zu vermeiden: Denn beides mindert die Behandlungsqualität und gefährdet damit die Patientensicherheit. Dies eine Kernaussage in der jüngsten Stellungnahme der FMH.
Zuvor hatte diesen Montag unter Leitung von Bundesrat Alain Berset eine Konferenz stattgefunden, an der sich rund 300 Experten dem Thema «Less is more» widmeten: In welchen Bereichen werden überflüssige Eingriffe vorgenommen? Weshalb? Wie lässt sich das Problem angehen?
Folge von finanziellen Fehlanreizen?
Die Akteure waren sich offenbar einig –
so die Mitteilung des BAG: In der Schweiz werden Behandlungen vorgenommen, die etablierten medizinischen Richtlinien widersprechen. Und: Überversorgung sei nicht zuletzt eine Folge von finanziellen Fehlanreizen.
Ob dies ein Kritik an den Ärzten war? Die FMH gibt den Ball zurück und erinnert daran, dass die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin mit der Kampagne «Smarter Medicine» schon vor drei Jahren Pionierarbeit geleistet hat: Denn sie erarbeitete eine Liste mit Interventionen, von denen abgeraten wird, weil sie den Patienten keinen messbaren Nutzen bringen oder das Risiko den möglichen Nutzen übersteigt.
Und auch die Fachgesellschaften für Herzchirurgie sowie Orthopädie und Traumatologie seien aktiv: Beide «lancierten Register, die alle in Schweizer Spitälern durchgeführten Herzoperationen beziehungsweise Endoprothesen samt aller Komplikationen erfassen», hält die Mitteilung der FMH fest.
Als weiteren Punkt erwähnt die Ärztegesellschaft die Health Technology Assessments HTA: Hier werden bisherige wie neue medizinische Leistungen gezielt auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft.
Einsparungen sind nicht das primäre Ziel
Doch ob mit HTA, Richtlinien oder «Choosing Wisely»-Kampagnen: Letzlich erinnert die FMH daran, dass die therapeutische Freiheit unangetastet sein müsse. Einsparungen seien dank solcher Empfehlungen zwar möglich, «sie sind aber nie das primäre Ziel».
Was die FMH dazu nützt, um daran zu erinnern, dass sie zielbezogene Bonusvereinbarungen in Spitalarztverträgen generell ablehnt – «insbesondere solche, welche an Mengenziele geknüpft sind.»