Keine Geburten mehr wegen Kündigungen von Ungeimpften

Weil gleich mehrere ungeimpfte Mitarbeitende gekündigt haben, kann ein Spital in New York jetzt keine Geburtshilfe mehr anbieten.

, 13. September 2021 um 11:49
image
Immer mehr Spitäler und Gesundheitseinrichtungen verpflichten ihre Mitarbeitenden, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Seit Anfang September gilt beispielsweise beim Universitätsspital Genf (HUG) eine Impfpflicht für das neu eintretende Personal. So wie es auch in einzelnen Abteilungen bei Impfungen gegen Keuchhusten oder Hepatitis B der Fall ist. Es geht hauptsächlich darum, die Patientinnen und Patienten, die Mitarbeitenden und die Besuchenden zu schützen.
Die überwiegende Mehrheit des Gesundheitspersonal in der Schweiz ist gemäss Auskunft der Spitäler und Praxen bereits geimpft. Dass dies aber nicht immer überall so reibungslos verläuft, zeigt das Beispiel des Lewis County General Hospital in den USA. Zwar sind auch dort bislang knapp drei Viertel der rund 460 Angestellten geimpft. Doch gleichzeitig haben mehrere Mitarbeitende gekündigt, weil sie sich weigern, sich gegen Covid-19 zu impfen.  

Das Spital hat keine andere Wahl

Dies führt zu Personalengpässen und sogar dazu, dass das Spital im Bundesstaat New York nun gezwungen ist, die Geburtshilfe vorübergehend zu sistieren. Dies berichten mehrere US-Medien (etwa hier). In der Entbindungsstation seien bereits sechs Kündigungen eingegangen, sieben weitere hätten ihre Abneigungen gegen eine Impfung geäussert. 
Bis zum 24. September läuft die Frist für die Spitalmitarbeitenden, sich zu impfen. «Wir sind nach dem 24. September nicht in der Lage, den Dienst sicher zu besetzen», sagt der Spitaldirektor gegenüber den Medien. Die Zahl der eingegangenen Kündigungen lasse uns keine andere Wahl, als die Geburtshilfe im Spital zu unterbrechen. 
Die Spitalverwaltung arbeitet ausserdem bereits an Notfallplänen, für den Fall, dass weitere Kündigungen andere wichtige Dienste beeinträchtigen.

Umfassende Impfpflicht in den USA

In vielen Ländern gilt für das Gesundheitspersonal bereits ein Covid-19-Impfobligatorium. Auch in den USA hat Präsident Joe Biden am vergangenen Donnerstag angekündigt, dass die Regierung umfassende Impfpflichten auf Bundesebene erlassen wolle. Konkret müssen Mitarbeitende künftig geimpft sein, die in den steuerfinanzierten Gesundheitseinrichtungen von Medicare oder Medicaid arbeiten.
Artikel teilen

Loading

Comment

Mehr zum Thema

image

Löhne: Gesundheitsbranche erwartet für 2026 nur ein kleines Plus

Die UBS prognostiziert einen durchschnittlichen Lohnanstieg von 1 Prozent. Damit dürfte das Gesundheitswesen im Mittelfeld liegen – nach einem ebenfalls verhaltenen Jahr 2025.

image

Der Mangel an selbständigen Ärzten wird sich nicht bessern

Eine Befragung – auch von Medizinstudenten – zeigt, dass ein unnötiger Flaschenhals bei der Organisation der Praktikumsplätze besteht.

image

Pharmagelder 2024: Zuwendungen an Schweizer Ärzte steigen leicht

2024 erhielten Ärzte, Spitäler und Fachgesellschaften zusammen 262 Millionen Franken – 16 Millionen mehr als im Jahr davor.

image

Temporärarbeit in der Pflege: (K)ein Problem!

«Zu teuer, zu flexibel, zu problematisch?» Die Kritik an Temporärarbeit reisst nicht ab. Doch David Paulou, Direktor der grössten Schweizer Personalberatung im Gesundheitswesen, hält dagegen – mit Fakten, die das gängige Bild infrage stellen.

image

«Nulltoleranz» gegenüber Aggressionen am Spital Wallis

68 Prozent mehr Fälle von asozialem Verhalten in zwei Jahren – Eine neue Richtlinie und eine Sensibilisierungskampagne sollen künftig das Personal vor Übergriffen durch Patienten und Angehörige schützen.

image

Chirurgin oder Mutter? Wenn Karriere und Kinderwunsch kollidieren

Lange Arbeitszeiten, starrer Ausbildungsweg, kaum Spielraum für Teilzeit: Junge Chirurginnen verschieben oft ihre Mutterschaft. Das hat Konsequenzen – auch fürs Fachgebiet.

Vom gleichen Autor

image

Arzthaftung: Bundesgericht weist Millionenklage einer Patientin ab

Bei einer Patientin traten nach einer Darmspiegelung unerwartet schwere Komplikationen auf. Das Bundesgericht stellt nun klar: Die Ärztin aus dem Kanton Aargau kann sich auf die «hypothetische Einwilligung» der Patientin berufen.

image

Studie zeigt geringen Einfluss von Wettbewerb auf chirurgische Ergebnisse

Neue Studie aus den USA wirft Fragen auf: Wettbewerb allein garantiert keine besseren Operationsergebnisse.

image

Warum im Medizinstudium viel Empathie verloren geht

Während der Ausbildung nimmt das Einfühlungsvermögen von angehenden Ärztinnen und Ärzten tendenziell ab: Das besagt eine neue Studie.