Der Spitalverband Hplus rechnet seinen Mitgliedern vor, dass ihnen die Abschaffung der Verrechnungssteuer einen Vorteil bringen könnte. Warum? Weil sich seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung manche Spitäler Geld am Schweizer Kapitalmarkt beschaffen.
Auch das Regionalspital Emmental
Beispiele sind etwa das Universitätsspital Zürich, die Kantonsspitäler Baden und Aarau, das Luzerner Kantonsspital, das Kantonsspital Graubünden und das Regionalspital Emmental. Sie alle haben schon Anleihen herausgegeben.
Den Käufern dieser Anleihen wird auf die Zinsen eine Verrechnungssteuer abgezogen, die dann später wieder zurückerstattet wird, wenn die Eträge korrekt versteuert worden sind. Damit soll der Steuerhinterziehung vorgebeugt werden.
0,15 Prozent weniger Zins
Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten nun aber darüber, ob sie die Verrechnungssteuer auf neu herausgegebenen Obligationen abschaffen wollen.
Würde diese Steuer abgeschafft, könnten sich Spitäler künftig zu günstigeren Bedingungen Geld leihen, ist Hplus überzeugt und stützt sich dabei auf Angaben der eidgenössischen Steuerverwaltung. «Gemäss Schätzung könnten sich die Zinsen um bis zu 0,15 Prozent verringern.
4,5 Millionen Franken in zehn Jahren
Bei einer Aufnahme von Fremdkapital in der Höhe von 300 Millionen Franken entspricht dies in zehn Jahren einer Reduktion der Kosten um 4,5 Millionen Franken», schreibt Hplus in der Mitteilung an seine Mitglieder.
Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer will der Bund in erster Linie das schwindende Anleihengeschäft in die Schweiz zurückholen. Luxemburg erhebt keine Verrechnungssteuer auf Obligationen. Der Bund rechnet mit zusätzlichen Steuereinnahmen, wenn die Verrechnungssteuer auf neuen Obligationen wegfallen würde. Gegen die Vorlage haben SP und Grüne das Referendum ergriffen.