Patienten per Telefon untersucht: Arzt verurteilt

Weil er aus der Ferne eine Fürsorgerische Unterbringung anordnete, ist ein Bündner Amtsarzt vor Gericht gestanden.

, 11. Februar 2019 um 08:15
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Ein sehr stark alkoholisierter Mann äussert an einem Davoser Bahnhof Suizidabsichten. Die Polizei wird informiert. Auch der angerückten Streife gegenüber wiederholt der Mann seine Aussage. Die Polizisten informieren den stellvertretenden Amtsarzt. Dieser verfügt gestützt auf die telefonischen Angaben der Polizisten eine Fürsorgerische Unterbringung. Den Patienten gesehen oder untersucht hat er jedoch nicht.
Das brachte dem Bündner Mediziner eine Anzeige ein. Dies auch, weil er dem Betroffenen den Unterbringungsentscheid nicht wie vorgesehen persönlich ausgehändigte, berichtet die «Südostschweiz». Mit seinem Vorgehen habe der beschuldigte Arzt die Vorgaben «vorsätzlich missachtet» und habe es zumindest in Kauf genommen, dass dem Mann «die Freiheit unrechtmässig entzogen wurde».
«Auf die Kinder aufgepasst»
Vor Gericht sagte der Arzt, er habe an jenem Tag auf seine Kinder aufgepasst und  deshalb zuhause bleiben müssen. Es habe folglich keine andere Möglichkeit gegeben, als per Telefon Anweisungen zu geben. Seine Verteidigerin beantragte, ihren Mandaten bezüglich des Vorwurfs der Freiheitsberaubung freizusprechen. Schuldig bekannte sich der Arzt bezüglich der Urkundenfälschung. Diese sei aber milde zu bestrafen.
Das Gericht sah beides etwas anders. Es sprach den Amtsarzt in beiden Punkten für schuldig. Im Bezug auf die Freiheitsberaubung sah es ein leichtes Verschulden - die Urkundenfälschung wiege dagegen schwerer. Das Verdikt: eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 150 Franken und eine. Busse von 1500 Franken. Ob der Arzt das Urteil weiterzieht, ist noch unklar.
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