Nachdem jüngst in zwei Zürcher Volksschulen umfangreiche Quarantänemassnahmen angeordnet wurden, verschärft die Bildungsdirektion nun die Schutzmassnahmen im Volks- und Mittelschulbereich. Dies geht aus einer Mitteilung des Kantons hervor.
Ab Montag bis Ende Februar gilt neu ab der 4. Klasse der Primarstufe eine Maskenpflicht: auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht. In Mehrjahrgangsklassen mit Schülerinnen und Schülern der 3. und 4. Klasse gilt die Maskenpflicht bereits für Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse, wie der Kanton weiter mitteilt.
Ausbreitung eindämmen
Mit dieser Massnahme will der Kanton Zürich den Schutz vor Ansteckungen sowohl bei den Lehrpersonen wie auch bei den Schülerinnen und Schülern verstärken. Zudem wird auf den Schwimmunterricht ab der 4. Klasse der Primarstufe verzichtet. Ferner soll an den Mittelschulen die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund die Hälfte reduziert werden.
Die Massnahmen sollen dazu beitragen, dass die Ausbreitung der neuen Varianten des Corona-Virus eingedämmt werden können, wie in der Mitteilung weiter zu lesen steht. Die vermehrt auftretenden neuen Varianten des Coronavirus geben dem Kanton Anlass zur Sorge. Insbesondere lasse die deutlich leichtere Übertragbarkeit dieser Varianten einen starken Anstieg der Ansteckungszahlen befürchten, heisst es.