Luzerner Spitäler einigen sich mit Personalverbänden

Die Verhandlungen über einen GAV für das Luzerner Kantonsspital und die Psychiatrie sind abgeschlossen. Der Entwurf zum Gesamtarbeitsvertrag steht.

, 29. Juni 2021 um 08:56
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Seit Anfang 2020 haben die öffentlichen Spitäler im Kanton Luzern mit den Sozialpartnern über einen Gesamtarbeitsvertrag verhandelt. Nun konnten diese erfolgreich abgeschlossen werden, wie das Kantonsspital Luzern am Dienstag mitteilt.
Das Kantonsspital und die Psychiatrie haben sich mit den Personalverbänden auf einen Entwurf geeinigt. Es seien intensive und konstruktive Gesprächen gewesen, heisst es. Beteiligt waren Vertreter des Personals, Sozialpartner wie der Staatspersonalverband, der Berufsverband der Pflege, die Gewerkschaften Syna und VPOD, aber auch der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO).

Beide Spitäler stimmen separat ab

Inhaltlich basiere der neue GAV auf den heute geltenden Anstellungsbedingungen. Nun kommt es noch zum Entscheid der Mitarbeitenden: Termin der brieflichen Abstimmung ist der 15. Oktober 2021. Die Angestellten des Spitals und der Psychiatrie stimmen separat ab; das Resultat wird für das jeweilige Unternehmen gelten.  
Je nach Ausgang der Urabstimmung wird in den Unternehmen per Mitte 2022 der ausgehandelte GAV in Kraft treten. Oder die Anstellungsbedingungen werden künftig in einem neuen Personalreglement geregelt, wie in der Mitteilung der Verhandlungspartner zu lesen steht. 

Übergangsregelung bis Mitte 2022

Nach der Umwandlung des Luks in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft per 1. Juli 2021 gelten gemäss Spital die bisherigen Anstellungsbedingungen inhaltlich unverändert weiter. Bis zum Inkrafttreten des neuen Personalrechts Mitte 2022 stelle eine Übergangsregelung sicher, dass namentlich auch der Kündigungsschutz und die betriebliche Mitwirkung der Personalkommission im heutigen Umfang erhalten bleiben.
Neu ist ab dem Zeitpunkt der Umwandlung zudem das Arbeitsgericht bei personalrechtlichen Streitigkeiten zuständig, wie es weiter heisst. 
Die rechtliche Umwandlung der Luzerner Psychiatrie soll darüber hinaus per Mitte 2022 erfolgen und gleichzeitig das neue Personalrecht eingeführt werden. Eine Übergangsregelung sei daher für die Psychiatrie nicht nötig.
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