«Ein wichtiger Tag für die Gesundheitsversorgung»

Das neue Gesundheitsberufe-Gesetz ist weitgehend durch. Der Pflegeverband SBK ist zufrieden – und begrüsst insbesondere das Berufs-Register für die Gesundheitsprofis.

, 8. Juni 2016 um 07:00
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Das Gesundheitsberufegesetz hat die vorletzte Hürde überwunden und wurde vom gestern Nationalrat angenommen. Der SBK, also der Berufsverband der Pflegefachleute, freut sich über das Resultat – insbesondere, weil nun ein nationales Register geschaffen werden soll.
«Für die Qualität der Gesundheitsversorgung und für die Patientensicherheit ist heute ein wichtiger Tag», sagt Roswitha Koch; die SBK-Vertreterin hat sich gemeinsam mit dem «Netzwerk Pflege GesBG» intensiv für das neue Gesetz eingesetzt.
Das Gesundheitsberufegesetz reglementiert erstmals auf nationaler Ebene die Kompetenzen der Gesundheitsberufe, die auf Fachhochschulstufe angesiedelt sind – also etwa der Hebammen, Physio- oder ErgotherapeutInnen sowie der Pflegefachpersonen. Zudem sieht es die Bewilligungspflicht für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung vor.
«In der Schweiz wird alles registriert, aber für die Gesundheitsberufe fehlte bisher ein Register», erklärt Roswitha Koch zum damit ebenfalls geplanten Register. Die gesetzlichen Regelungen unterstreichten auch die Notwendigkeit der kontinuierlichen Weiterbildung.
Der SBK stellt mit der jüngst lancierten Weiterbildungs-Plattform e-log.ch eine Möglichkeit zur Verfügung, mit der Gesundheitsfachpersonen ihre Weiterbildungsleistungen leicht erfassen können.

Jetzt die Frage, wer das führt

Abgelehnt hat es der Nationalrat, im neuen Gesetz auch die Masterstufe Pflege (Advanced Practice Nursing APN) zu reglementieren. Ein Schutz der Berufsbezeichnungen, wie sie der SBK gefordert hatte, war schon in einem früheren Stadium der parlamentarischen Beratung gescheitert.
Im erwähnten Register sollen unter anderem auch Disziplinarmassnahmen festgehalten werden, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch will der Gesetzgeber vermeiden, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.
Das Register soll auf nationaler Ebene geführt werden, damit der Vollzug auch über Kantonsgrenzen hinweg gewährleistet ist. Der Bund könnte die Führung des Registers aber auch delegieren, etwa an das Rote Kreuz.
Jetzt geht das Paket nochmals in die kleine Kammer zurück.
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