Der Arbeitsstreit zwischen der Insel-Gruppe und der 2014 entlassenen Anästhesistin Natalie Urwyler geht überraschend in eine weitere Runde. In einem der «Berner Zeitung» vorliegenden Schreiben an den Anwalt Urwylers lehnt der Personalchefs der Insel-Gruppe eine Wiederanstellung der Ärztin ab.
Pikant dabei ist, dass das Berner Obergericht in seinem
Urteil genau des verlangt. Es taxiert die Kündigung als widerrechtlich. Es sei eine Strafe ihres Vorgesetzten dafür gewesen, dass Urwyler eine Diskriminierungsbeschwerde eingereicht hatte. Die Ärztin hatte Verbesserungen beim Mutterschutz nach dem Mutterschaftsurlaub gefordert. Noch ist das Urteil im Arbeitsstreit nicht rechtskräftig: Die Einsprachefrist läuft Anfang September ab.
Im Schreiben rät die Insel-Gruppe der Ärztin aber schon jetzt davon ab, ihre aktuelle Stelle an einem Walliser Spital zu künden. Man werde sie zwar in Bern wieder anstellen, sie jedoch freistellen und nach der im Diskriminierungsgesetz vorgesehenen Schutzfrist wieder kündigen. Im Schreiben streitet die Spitalgruppe weiter ab, Natalie Urwyler diskriminiert zu haben.
Gegenüber der BZ bestätigt die Kommunikationsabteilung des Inselspitals, dass eine erneute Kündigung eine Option sei. Dies als «Ultima Ratio». Das Vertrauensverhältnis zu Urwyler sei zerüttet. Urwyler selbst will dennoch ans Inselspital zurückkehren. Doch das Inselspital wirft ihr nun vor, die Wiederanstellung oder eine Ersatzzahlung durch überhöhte Forderungen zu verunmöglichen. Affaire à suivre.