Mitten während der Corona-Pandemie im Oktober 2020 zeigte ein Arzt, der in einem öffentlichen Spital im Kanton Neuchâtel angestellt war, mehrere Coronavirus-Symptome. Obwohl er auf das ausstehende Testergebnis wartete, erschien er zu einer Besprechung, ohne seine Vorgesetzten über das offene Corona-Resultat zu informieren.
Das Ergebnis fiel später positiv aus. Der Arzt, der aus anderen Gründen damals krankgeschrieben war, informierte das Spital sofort über seine Infektion. Wegen Nichteinhaltung der Corona-Regeln entliess ihn das Spital aber mit sofortiger Wirkung. Denn die damals geltenden Regeln sahen noch streng vor, sich zu Hause zu isolieren, während man auf die Testergebnisse wartete.
Daraufhin legte der Arzt Beschwerde beim Kantonsgericht Neuenburg ein. Diese ist nun aber erfolglos geblieben,
wie die französischsprachige Tageszeitung «Arcinfo» berichtet. Er habe «wissentlich» die Gesundheit von Patienten gefährdet, indem er eine Abteilung aufsuchte, in der auch Krebspatienten behandelt wurden. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Mediziner über die geltenden Richtlinien hätte Bescheid wissen müssen. Sein «besonders verantwortungsloses» Verhalten rechtfertige demnach die fristlose Kündigung.