Neuenburg: Ende der Altersgrenze für Ärzte

Der Neuenburger Staatsrat war der Ansicht, dass die Altersgrenze von 80 Jahren gegen das Bundesrecht verstosse, und schlug die Abschaffung vor. Der Grosse Rat hat diesen Vorschlag nun gebilligt.

, 30. September 2025 um 08:58
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Neuchâtel | Bild: zvg
Die Abgeordneten des Neuenburger Grossen Rates haben einstimmig die Aufhebung der kantonalen Altersgrenze für die Ausübung der Medizin beschlossen.
Künftig müssen Ärztinnen und Ärzte, die 70 Jahre überschreiten, ihre Zulassung nur noch alle drei Jahre erneuern – vorausgesetzt, sie legen ein entsprechendes ärztliches Attest vor.
Zur Erinnerung: Der Neuenburger Staatsrat hatte vorgeschlagen, die bisherige Altersgrenze von 80 Jahren für die Berufsausübung aufzuheben. Ein entsprechender Änderungsantrag wurde dem Grossen Rat zur zügigen Umsetzung vorgelegt.
Die Entscheidung des Grossen Rates folgt einem Urteil des Bundesgerichts vom 14. April 2025. Darin wurde einem 80-jährigen Neuenburger Arzt Recht gegeben, dem der Kanton zuvor die Verlängerung seiner Zulassung verweigert hatte. Das Bundesgericht stellte klar, dass das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) keine Altersgrenze vorsieht, sondern lediglich Untersuchungen oder Gutachten zur Überprüfung der Eignung verlangt.
Nach Angaben von RTS praktizierten im Jahr 2024 in der Schweiz noch 338 Ärzte, die über 80 Jahre alt waren.
  • Bundesgericht gegen Altersgrenze für Ärzte
  • «Ohne ältere Ärzte wären wir aufgeschmissen»

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