Werden hochspezialisierte medizinische Leistungen (HSM) in zu vielen Zentren angeboten, leiden Qualität und Effizienz, weil es den Fachpersonen an Routine und Spezialwissen fehlt. Aus diesem Grund wird eine Konzentration der HSM angestrebt. Die Kantone sind verpflichtet, gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung vorzunehmen. Wird dies nicht zeitgerecht erledigt, legt der Bundesrat die Spitäler und die Leistungen fest.
Der Bundesrat sieht aktuell aber keinen Grund, von dieser subsidiären Kompetenz Gebrauch zu machen. Dies geht
aus dem aktualisierten Bericht zur HSM-Planung hervor. Die Landesregierung stellt den Kantonen ein gutes Zeugnis aus. Eine periodische Überprüfung für die seltenen, komplexen und teuren Interventionen und Therapien sei derzeit nicht mehr erforderlich, heisst es.
Gegenwärtig gibt es für 13 Teilbereiche einen rechtskräftigen Zuteilungsbeschluss.
- Oesophagusresektion
- Pankreasresektion
- Leberresektion
- komplexe Behandlung von Hirnschlägen/Schlaganfällen
- Behandlung von Schwerverletzten
- Behandlung von schweren Verbrennungen bei Erwach- senen
- Herztransplantationen
- Lebertransplantationen
- Lungentransplantationen
- Pankreas- und Inseltransplantationen
- Nierentransplantationen
- Cochlea-Implantate
- Allogene hämatopoetische Stammzelltransplantationen bei Erwachsenen
Gemäss Planung sollen bis Ende des Jahres 2022 rechtskräftige Zuteilungsbeschlüsse für insgesamt 23 Teilbereiche vorliegen.
Die Entscheide werden unter anderem in den Bereichen invasive kongenitale und pädiatrische Kardiologie und Herzchirurgie, Urologie und komplexe gynäkologische Tumoren erwartet.