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Bei einer Spitalpsychologin gilt Corona nicht als Berufskrankheit
In der Pflege liegt der Fall jedoch anders. Dazu liegt nun ein Bundesgerichts-Urteil vor.
, 15. August 2024 um 00:42Symbolbild: Eran Menashri on UnsplashDas Mittagspausen-Risiko
- BG-Urteil 8C_582/2022 vom 12. Juli 2024 ➡️ Zur Mitteilung des Bundesgerichts.
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